Ende September hatte Dr. Stefan Schneider, der Koordinator der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen (SWM), zu einem Treffen eingeladen um mit der Gruppe Rechtsform (einer Teilgruppe der SWM-Koordinierungstreffen ) einen Satzungsentwurf für einen geplanten Verein
„Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V.“
aufzusetzen. Mit diesem neuen gemeinnüttzigen Verein möchte die SWM künftig als selbständige Organisation auftreten, um die Belange wohnungsloser, von Wohnungslosigkeit bedrohter und ehemals wohnungsloser Menschen zu vertreten und sich für eine Verbesserung ihrer konkreten Lebenssituationen einzusetzen.
Was bisher geschah
Zur Einleitung erläuterte Stefan Schneider die bisherigen Schritte der Entwicklung des Prokjekts Wohnungslosentreffen :
- 2015
Jürgen Schneider und Stefan Schneider entwickeln mit Peter Szynka und Frank Kruse ein Konzept zur Finanzierung des Projekts Wohnungslosentreffen - 2016
Die Aktion Mensch bestätigt die Förderung des Projekts für drei Jahre
Das erste Wohnungslosentreffen Freistatt 2016 findet statt
„Wer sind wir eigentlich?“ stellt sich als zentrale Frage - 2017
Die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen (SWM) entsteht
Das zweite Wohnungslosentreffen Freistatt 2017 findet statt - 2018
Das politische „Fünf Punkte Programm“ der SWM wird aufgestellt
Das dritte Wohnungslosentreffen Freistatt 2018 findet statt
(damit läuft das Aktion-Mensch-Projekt Wohnungslosentreffen aus) - 2019
Das vierte Wohnungslosentreffen Herzogsägmühle 2019 findet statt
Das neue Projekt Koordinierungsstelle Wohnungslosentreffen beginnt
(erneut für drei Jahre gefördert von der Aktion Mensch)
Danach wurde Frank Kruses Entwurfs-Satzung (der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel) in allen Punkten durchgegangen, in der Gruppe diskutiert und mit Ergänzungen für die Arbeit des zukünftigen Vereins SWM e. V. ergänzt.
Arbeit am Satzungsentwurf
Dabei ging es auch um die Berücksichtigung der Bildung von Regionalgruppen, die dann künftig auch regionale Veranstaltungen organisieren sollen. Zu den Regionalgruppen kam auch noch kurz eine Diskussion auf, ob der Verein in Zukunft einmal Landesverbände als eigenständige Vereine gründen sollte und dann selbst zum Bundesverband werden könnte.
Diese Rohfassung soll an die Rechtsabteilung der vBS Bethel geschickt werden. Dann stünde noch eine Beurteilung des zuständigen Finanzamtes aus, das die Satzung auf Einhaltung von Grundbedingungen zur Gemeinnützigkeit prüfen müsste.
Gegebenenfalls könnte mit der überprüften Fassung der Satzung dann die Bereitschaft zur Gründung des Vereins SWM e. V. von der nächsten Koordinierungs-Versammlung in der zweiten Oktoberwoche beschlossen werden.
Wir werden dann über die weitere Entwicklung der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen weiter berichten.