Bewerbungsphase Park der Gärten

PARK DER GÄRTEN: Bewer­bungs­phase für Aussteller beim Garten­floh­markt gestartet!

Der fest etablierte Garten­floh­markt während der „PflanzenWELTEN im Park" am 1. Mai ist ein echter Dauer­brenner. Ab sofort können sich Aussteller für eine Teilnahme 2022 beim Park der Gärten bewerben.

Früh­jahrs­putz im Garten­häus­chen und in der Garage

Bis zum 10. März können sich Aussteller für den Garten­floh­markt anmelden

Seit 2007 ist der fest etablierte Garten­floh­markt während der „PflanzenWELTEN im Park" am 01. Mai ein echter Dauer­brenner im Park der Gärten. Im Schnitt lockt er rund 3.000 Besucher an, die in den Auslagen von etwa 35 Stand­be­trei­bern nach lang ersehnten Lieb­ling­s­tü­cken oder Schnäpp­chen suchen. Inter­es­sierte Aussteller, die selbst Rasen­mäher, Gießkanne oder Rosen­schere verkaufen möchten, können sich ab sofort beim Park der Gärten melden und für eine Teilnahme bewerben. Anmel­de­schluss für die Bewerbung als Stand­be­treiber ist der 10. März.

Dabei ist es dem Park wichtig, dass der Flohmarkt seinen Charakter bewahrt und dass nur gebrauchte Waren rund um den Garten zum Verkauf angeboten werden", betont Andrea Röben vom Veran­stal­tungs­ma­nage­ment des Park der Gärten. „Gebrauchte Waren wie Garten­ge­räte, Pflanz­ge­fäße, Garten­möbel, Garten­bü­cher, ausge­diente Gieß­kannen sowie Zink­wannen und –eimer sind heiß­be­gehrt. Die üblichen Haus­halts­ar­tikel etc. müssen „im Keller" bleiben", so Röben weiter.

Für Privat­an­bieter ist die Teilnahme kosten­frei. Gewerb­liche bzw. „regel­mä­ßige" Floh­markt­be­schi­cker (mit An- und Verkauf) zahlen eine gering­fü­gige Ausstellergebühr.

Wer Aussteller beim Garten­floh­markt werden will, wendet sich ab sofort an das Sekre­ta­riat des Parks der Gärten unter der Tele­fon­nummer 0 44 03 – 8 19 60 oder per E‑Mail info@park-der-gaerten.de und fordert die Bewer­bungs­un­ter­lagen an. Alter­nativ können sich Bewerber die Unter­lagen direkt von der Inter­net­seite park-der-gaerten.de/park/aktuelles downloaden.

Aufgrund der Corona-Pandemie können sich die Veran­stal­tungs­ter­mine, Öffnungen der Ausstel­lungen sowie Service­an­ge­bote ändern. Im Park gelten grund­sätz­lich die aktuellen Hygiene- und Abstands­be­stim­mungen für Nieder­sachsen.

 

Text: Chris­tiane Mühl, Presse- und Öffent­lich­keits­ar­beit Park der Gärten

Fotos: Park der Gärten