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Wahlen 2026 in fünf Bundesländern

Paritätischer - Wählen gehen!
Wählen gehen❗

Die BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe hat eine Pres­se­mit­tei­lung heraus­ge­geben mit Hinter­grund­in­for­ma­tion zu den anste­henden Wahlen dieses Jahres in fünf Bundesländern:

5 Wahlen in 4 Bundes­län­dern:
So können auch wohnungs­lose Menschen ohne festen Wohnsitz wählen

Das unter­stützen wir auch mit der Veröf­fent­li­chung dieser …


Pres­se­mit­tei­lung

Berlin, 10. August 2026

Im September 2026 finden
in vier Bundes­län­dern
fünf Wahlen statt

Im September 2026 finden in vier Bundes­län­dern fünf Wahlen statt:

  • Den Auftakt macht Sachsen-Anhalt, dort wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt
  • Am 13. September finden Kommu­nal­wahlen in Nieder­sachsen statt
  • Und am 20. September folgen die Wahlen zum Berliner Abge­ord­ne­ten­haus und zu den Berliner Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lungen
  • Auch am 20. September wird der Landtag in Meck­len­burg-Vorpom­mern gewählt

Auch wohnungs­lose Bürger*innen ohne feste Melde­adresse sind bei diesen Abstim­mungen wahl­be­rech­tigt. Doch viele wissen nicht, dass sie wählen dürfen oder welche Schritte dafür notwendig sind. 

Auf die hierfür geltenden Bestim­mungen weist die Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Wohnungs­lo­sen­hilfe (BAG W) als Dach­ver­band der Dienste und Einrich­tungen der Hilfen in Wohnungs­not­fällen in Deutsch­land hin und fordert zudem einfache Verfahren.

Zum Verfahren

Viele wohnungs­lose Bürger*innen sind nicht im Melde­re­gister erfasst und damit auch nicht im Wähler­ver­zeichnis ihrer Gemeinde oder ihres Bezirks gelistet.

Dennoch haben sie ein aktives Wahlrecht, wenn sie sich gewöhn­lich im jewei­ligen Bundes­land aufhalten. Voraus­set­zung für die Teilnahme ist ein amtlicher Licht­bild­aus­weis und die frist­ge­rechte persön­liche Bean­tra­gung einer Eintra­gung in das Wähler­ver­zeichnis beim zustän­digen Wahlamt. Das Wahlamt befindet sich übli­cher­weise in der örtlichen Gemein­de­ver­wal­tung, in der Regel im Rathaus.

Bestand­teil dieses Antrags sind der voll­stän­dige Name, Geburtsort und das Geburts­datum und die persön­liche Unter­schrift. Außerdem muss schrift­lich versi­chert werden, dass man über keine Melde­adresse im Bundes­ge­biet verfügt und sich gewöhn­lich im Wahl­ge­biet aufhält. 

Für das Verfahren gibt es in den meisten Wahl­äm­tern entspre­chende Vordrucke. Die BAG W empfiehlt, diese zu nutzen. Nach erfolg­rei­cher Eintra­gung ist sowohl die Stimm­ab­gabe am Wahltag im Wahllokal als auch per Briefwahl z. B. auch direkt im Wahlamt möglich.

Die Wahl­ter­mine, die Fristen für die Regis­trie­rung und die weiteren Bestim­mungen haben wir in der unten­ste­henden Tabelle zusammengestellt.

Länder und Kommunen in der Verant­wor­tung der Landes- und Kommu­nal­po­litik haben unmit­tel­bare Auswir­kungen auf die Lebens­si­tua­tion wohnungs­loser Menschen: 

Landes­för­der­pro­gramme gegen Wohnungs­lo­sig­keit, die Rahmen­ver­ein­ba­rungen für Hilfen, die Finan­zie­rung von Angeboten sowie Fragen der Unter­brin­gung, der Wohn­raum­ver­sor­gung oder der sozialen Infra­struktur werden unter anderem auf Ebene der Länder, Städte und Gemeinden entschieden. 

Umso wichtiger ist es, dass auch wohnungs­lose Menschen ihre Stimme abgeben können.

Die BAG W ruft wohnungs­lose Menschen zur aktiven Wahr­neh­mung ihres Wahl­rechts auf und fordert die Kommunen auf, die Eintra­gung in das Wähler­ver­zeichnis unkom­pli­ziert und nied­rig­schwellig zu ermöglichen.

Dazu gehören verständ­liche Infor­ma­tionen zum Verfahren (wie z.B. in Berlin), die Bereit­stel­lung von Antrags­for­mu­laren im Wahlamt und online, der Verzicht auf verpflich­tende Nachweise über den gewöhn­li­chen Aufent­halt, eine enge Zusam­men­ar­beit mit den Einrich­tungen und Diensten der Wohnungs­not­fall­hilfe sowie die persön­liche Unter­stüt­zung und Sensi­bi­lität im Wahlamt.

Bundes­landOrgan(e)Wahl­terminFrist der Antrags-stellungWahl­voraus-setzung
Sachsen-Anhalt Landtag06.09.2026bis 14.08.202618 Jahre, Deutsch,
mind. drei Monate gewöhn­li­cher Aufent­halt im Bundesland
Nieder­sachsenKreistage, Stadträte, Gemein­de­räte, Samt­ge­mein­de­räte, Stadt­be­zirks­räte, Ortsräte, Regi­ons­ver­samm­lung (Hannover)13.09.2026bis 21.08.202616 Jahre, EU-Staats­bür­ger­schaft,
mind. drei Monate gewöhn­li­cher Aufenthalt
Berlin*Abge­ord­ne­ten­haus20.09.202617.08. bis 28.08.2026*18 Jahre, Deutsch,
mind. drei Monate gewöhn­li­cher Aufent­halt im Bundes­land, Weitere Infor­ma­tionen hier
Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lungen16 Jahre, EU-Staats­bür­ger­schaft
mind. drei Monate gewöhn­li­cher Aufent­halt,
Weitere Infor­ma­tionen hier
Meck­len­burg-Vorpom­mernLandtag20.09.2026bis 28.08.202616 Jahre, Deutsch,
mind. 37 Tage gewöhn­li­cher Aufent­halt im Bundesland

* Zuständig ist das Wahlamt des Berliner Bezirks, in dem sich Antrags­stel­lende in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2026 aufge­halten haben.

Zur Infor­ma­tion im PDF-Format


Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Paul Neupert

Fach­re­fe­rent
www.bagw.de


Über die BAG Wohnungslosenhilfe

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Unter dem Dach der BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe e. V. sind bundes­weit Einrich­tungen und soziale Dienste der Wohnungs­lo­sen­hilfe sowie der verant­wort­li­chen und zustän­digen Sozi­al­or­ga­ni­sa­tionen im privaten und öffent­li­chen Bereich versam­melt. Unsere Mitglieder vertreten insgesamt ca. 1.300 Einrich­tungen und Dienste, dazu gehören Fach­stellen zur Verhin­de­rung von Wohnungs­ver­lusten, ambulante Fach­be­ra­tungs­stellen, Angebote des Betreuten Wohnens, statio­näre Einrich­tungen, Projekte für junge Erwach­sene, spezi­fi­sche Angebote für wohnungs­lose Frauen, medi­zi­ni­sche Hilfen für Wohnungs­lose, Betriebe und Projekte zur beruf­li­chen und beschäf­ti­gungs­be­zo­genen Quali­fi­zie­rung und Integration.


Fazit

Unsere Redaktion unter­stützt diesen Aufruf der BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe auch als Teil der gemein­schaft­li­chen Teilhabe von obdach- und wohnungs­losen Menschen.

Nutzt aktiv euer Wahlrecht!

Zusammen mit der BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe fordern wir die Kommunen auf, die Eintra­gung in das Wähler­ver­zeichnis unkom­pli­ziert und nied­rig­schwellig zu ermög­li­chen!

Dazu gehören:

  • verständ­liche Infor­ma­tionen zum Verfahren (wie z.B. in Berlin)
  • die Bereit­stel­lung von Antrags­for­mu­laren im Wahlamt und online
  • der Verzicht auf verpflich­tende Nachweise über den gewöhn­li­chen Aufenthalt
  • eine enge Zusam­men­ar­beit mit den Einrich­tungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe
  • sowie die persön­liche Unter­stüt­zung und Sensi­bi­lität im Wahlamt
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