Die BAG Wohnungslosenhilfe hat eine Pressemitteilung herausgegeben mit Hintergrundinformation zu den anstehenden Wahlen dieses Jahres in fünf Bundesländern:
5 Wahlen in 4 Bundesländern:
So können auch wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz wählen
Das unterstützen wir auch mit der Veröffentlichung dieser …
Pressemitteilung
Berlin, 10. August 2026
Im September 2026 finden
in vier Bundesländern
fünf Wahlen statt
Im September 2026 finden in vier Bundesländern fünf Wahlen statt:
- Den Auftakt macht Sachsen-Anhalt, dort wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt
- Am 13. September finden Kommunalwahlen in Niedersachsen statt
- Und am 20. September folgen die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen
- Auch am 20. September wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt
Auch wohnungslose Bürger*innen ohne feste Meldeadresse sind bei diesen Abstimmungen wahlberechtigt. Doch viele wissen nicht, dass sie wählen dürfen oder welche Schritte dafür notwendig sind.
Auf die hierfür geltenden Bestimmungen weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) als Dachverband der Dienste und Einrichtungen der Hilfen in Wohnungsnotfällen in Deutschland hin und fordert zudem einfache Verfahren.
Zum Verfahren
Viele wohnungslose Bürger*innen sind nicht im Melderegister erfasst und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde oder ihres Bezirks gelistet.
Dennoch haben sie ein aktives Wahlrecht, wenn sie sich gewöhnlich im jeweiligen Bundesland aufhalten. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein amtlicher Lichtbildausweis und die fristgerechte persönliche Beantragung einer Eintragung in das Wählerverzeichnis beim zuständigen Wahlamt. Das Wahlamt befindet sich üblicherweise in der örtlichen Gemeindeverwaltung, in der Regel im Rathaus.
Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, Geburtsort und das Geburtsdatum und die persönliche Unterschrift. Außerdem muss schriftlich versichert werden, dass man über keine Meldeadresse im Bundesgebiet verfügt und sich gewöhnlich im Wahlgebiet aufhält.
Für das Verfahren gibt es in den meisten Wahlämtern entsprechende Vordrucke. Die BAG W empfiehlt, diese zu nutzen. Nach erfolgreicher Eintragung ist sowohl die Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal als auch per Briefwahl z. B. auch direkt im Wahlamt möglich.
Die Wahltermine, die Fristen für die Registrierung und die weiteren Bestimmungen haben wir in der untenstehenden Tabelle zusammengestellt.
Länder und Kommunen in der Verantwortung der Landes- und Kommunalpolitik haben unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenssituation wohnungsloser Menschen:
Landesförderprogramme gegen Wohnungslosigkeit, die Rahmenvereinbarungen für Hilfen, die Finanzierung von Angeboten sowie Fragen der Unterbringung, der Wohnraumversorgung oder der sozialen Infrastruktur werden unter anderem auf Ebene der Länder, Städte und Gemeinden entschieden.
Umso wichtiger ist es, dass auch wohnungslose Menschen ihre Stimme abgeben können.
Die BAG W ruft wohnungslose Menschen zur aktiven Wahrnehmung ihres Wahlrechts auf und fordert die Kommunen auf, die Eintragung in das Wählerverzeichnis unkompliziert und niedrigschwellig zu ermöglichen.
Dazu gehören verständliche Informationen zum Verfahren (wie z.B. in Berlin), die Bereitstellung von Antragsformularen im Wahlamt und online, der Verzicht auf verpflichtende Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt, eine enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe sowie die persönliche Unterstützung und Sensibilität im Wahlamt.
| Bundesland | Organ(e) | Wahltermin | Frist der Antrags-stellung | Wahlvoraus-setzung |
| Sachsen-Anhalt | Landtag | 06.09.2026 | bis 14.08.2026 | 18 Jahre, Deutsch, mind. drei Monate gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland |
| Niedersachsen | Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte, Ortsräte, Regionsversammlung (Hannover) | 13.09.2026 | bis 21.08.2026 | 16 Jahre, EU-Staatsbürgerschaft, mind. drei Monate gewöhnlicher Aufenthalt |
| Berlin* | Abgeordnetenhaus | 20.09.2026 | 17.08. bis 28.08.2026* | 18 Jahre, Deutsch, mind. drei Monate gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland, Weitere Informationen hier |
| Bezirksverordnetenversammlungen | 16 Jahre, EU-Staatsbürgerschaft mind. drei Monate gewöhnlicher Aufenthalt, Weitere Informationen hier | |||
| Mecklenburg-Vorpommern | Landtag | 20.09.2026 | bis 28.08.2026 | 16 Jahre, Deutsch, mind. 37 Tage gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland |
* Zuständig ist das Wahlamt des Berliner Bezirks, in dem sich Antragsstellende in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2026 aufgehalten haben.
Zur Information im PDF-Format
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Paul Neupert
Fachreferent
www.bagw.de
(Quelle: Pressemitteilung der BAG Wohnungslosenhilfe | mit Formatierung und Hervorhebungen unserer Redaktion)
Über die BAG Wohnungslosenhilfe
Unter dem Dach der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. sind bundesweit Einrichtungen und soziale Dienste der Wohnungslosenhilfe sowie der verantwortlichen und zuständigen Sozialorganisationen im privaten und öffentlichen Bereich versammelt. Unsere Mitglieder vertreten insgesamt ca. 1.300 Einrichtungen und Dienste, dazu gehören Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten, ambulante Fachberatungsstellen, Angebote des Betreuten Wohnens, stationäre Einrichtungen, Projekte für junge Erwachsene, spezifische Angebote für wohnungslose Frauen, medizinische Hilfen für Wohnungslose, Betriebe und Projekte zur beruflichen und beschäftigungsbezogenen Qualifizierung und Integration.
Fazit
Unsere Redaktion unterstützt diesen Aufruf der BAG Wohnungslosenhilfe auch als Teil der gemeinschaftlichen Teilhabe von obdach- und wohnungslosen Menschen.
Nutzt aktiv euer Wahlrecht!
Zusammen mit der BAG Wohnungslosenhilfe fordern wir die Kommunen auf, die Eintragung in das Wählerverzeichnis unkompliziert und niedrigschwellig zu ermöglichen!
Dazu gehören:
- verständliche Informationen zum Verfahren (wie z.B. in Berlin)
- die Bereitstellung von Antragsformularen im Wahlamt und online
- der Verzicht auf verpflichtende Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt
- eine enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe
- sowie die persönliche Unterstützung und Sensibilität im Wahlamt




