Lehrfahrzeug der Fahrschule Griewe in Sulingen

Wissens­wertes zum Führerschein

Die freundliche Fahrschule
Die freund­liche Fahrschule

Da es bei der Führer­schein­ver­gabe in den letzten Jahren einige Neue­rungen gegeben hat und es deshalb immer wieder zu Miss­ver­ständ­nissen kommt, wollen wir euch heute über die verschie­denen – alten und neuen – Führer­schein­klassen infor­mieren. Bei der Beant­wor­tung unserer Fragen halfen uns die beiden Fahr­leh­re­rinnen Andrea-Runge Griewe und Bianka Griewe von der Fahr­schule Griewe in Sulingen.

Seit nun mehr 40 Jahren existiert die Fahr­schule Griewe in Sulingen, die von Fritz Griewe (67) gegründet wurde. Nach der Hälfte der Zeit traten die beiden Töchter Andrea Griewe-Runge und Bianka Griewe dem Unter­nehmen bei. Die Fahr­schule verfügt über sechs Fahrzeuge mit Schalt- und zwei mit Auto­ma­tik­ge­triebe. Demnächst ist eine bauliche Erwei­te­rung der Büroräume geplant.

Lehrfahrzeug der Fahrschule Griewe in Sulingen
Lehr­fahr­zeug der Fahr­schule Griewe in Sulingen

Was ist der Unter­schied zwischen einem Führer­schein der alten Klasse 3 und dem der neuen Klasse B?

In der Klasse 3 kann man Fahrzeuge bis 7,5 t und jeden Anhänger unab­hängig von Gewicht und Achsen führen. Jeder der seinen Führer­schein vor dem 01.04.1980 gemacht hat darf auch moto­ri­sierte Kraft­räder in der Größe bis 125 ccm fahren.

In der Klasse B darf man Fahrzeuge bis 3,5 t und einen Anhänger bis zu einem Gewicht von 750 kg führen. Voraus­set­zung dabei ist aber, dass das Gesamt­ge­wicht von 3,5 t nicht über­schritten wird und das Auto den Anhänger auch ziehen darf. Das bedeutet: Fahrzeug plus Anhänger dürfen zusammen nicht das zulässige Gesamt­ge­wicht von 3,5 t überschreiten.

Wer darf welche Autos und Anhänger fahren?

Bei einem normalen Führer­schein der Klasse B (oder der alten Klasse 3) ist man auto­ma­tisch berech­tigt auch Traktoren der Klasse L zu führen. Dabei gilt die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 40 km/h – bzw. 25 km/h wenn ein Anhänger mitge­führt wird. Genauer erklärt wird das hier.

Des weiteren gibt es soge­nannte Schlüs­sel­zahlen. Diese sind auf dem Führer­schein auf der Rückseite hinter der Klasse zu sehen. Zum Beispiel: Klasse A, gemacht am 04.03.2004 und dann die Schlüs­sel­zahlen 79.03, 79.04. Diese Schlüs­sel­zahlen verraten zum Beispiel der Polizei bei einer Kontrolle welche Fahrzeuge der Fahrer genau führen darf. Hier findet ihr die Bedeutung der einzelnen Schlüs­sel­zahlen.

Zu unserem Beispiel:

  • Schlüs­sel­zahl 79.03 – Nur drei­räd­rige Fahrzeuge
  • Schlüs­sel­zahl 79.04 – Nur Fahr­zeug­kom­bi­na­tionen aus drei­räd­rigen Fahr­zeugen und
    einem Anhänger mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von höchstens 750 kg

Wann muss der alte Führer­schein gegen den neuen Karten­füh­rer­schein getauscht werden?

Bis 2033 muss jeder Führer­schein­in­haber den neuen maschi­nen­les­baren Karten­füh­rer­schein besitzen.

Was muss man machen um in eine höhere Führer­schein­klasse zu kommen?
Kann das Jobcenter diese Kosten übernehmen?

Eine Kosten­über­nahme des Jobcen­ters erfolgt grund­sätz­lich nur nach Prüfung des Einzel­falls. Fragt einfach euren zustän­digen Sach­be­ar­beiter. Besonders zu erwähnen ist die Zwischen­klasse BE. Bei dieser Klasse ist es erlaubt einen Anhänger von mehr als 750 kg und einer zuläs­sigen Gesamt­masse der Fahr­zeug­kom­bi­na­tion von mehr als 3,5 t und nicht mehr als 4.250 kg zu führen. Um diese Klasse zu erreichen benötigt man 6 Fahr­stunden, das Üben der Ladungs­si­che­rung sowie der An- und Abkopp­lung des Anhängers und eine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf rund 500 Euro.

Weitere Preise könnt ihr am besten direkt bei einer Fahr­schule erfragen.

Welche Strafen erwarten einen, wenn man dabei erwischt wird, ein Fahrzeug zu führen, wofür man keine entspre­chende Berech­ti­gung hat?

Wie bei den meisten Dingen kommt es hier auf die jeweilige Größe des Verstoßes an. Genauer erklärt wird das auf den Seiten des Kraft­fahr­zeug­bun­des­amtes (KBA).

Wie sieht es mit der Aner­ken­nung von auslän­di­schen Führer­scheinen aus?

Führer­scheine mit dem EU-Siegel sind innerhalb der EU auch unbe­grenzt nutzbar. Für alle anderen Staaten gelten unter­schied­liche Rege­lungen. In den meisten Fällen werden Führer­scheine von Staaten außerhalb der EU in Deutsch­land aber maximal 3 Monate anerkannt. Danach muss die jeweilige Fahr­li­zenz auf einen deutschen Führer­schein umge­schrieben werden. Genauer erklärt wird das hier.

Bianka Griewe und Andrea Runge-Griewe von der Fahrschule Griewe in Sulingen
Bianka Griewe und Andrea Runge-Griewe von der Fahr­schule Griewe in Sulingen

Wir bedanken uns herzlich bei den beiden Fahr­leh­re­rinnen der Fahr­schule Griewe in Sulingen für die freund­liche Beant­wor­tung unserer Fragen.