20-jähriges Jubiläum beim Tagestreff Oase in Northeim (... anklicken für Großansicht)

Jubiläum beim Tages­treff Oase in Northeim mit Ausstel­lung und Vortrag in der Kreissparkasse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20-jähriges Jubiläum beim Tagestreff Oase in Northeim
20-jähriges Jubiläum beim Tages­treff Oase in Northeim

Der Tages­treff Oase in Northeim feiert dieses Jahr sein 20 jähriges Bestehen und hat dazu am Monats­an­fang eine Ausstel­lung über Wohnungs­lo­sig­keit im Foyer der Kreis­spar­kasse Northeim eröffnet.

Soziale Dienste SKM – Plakat der Ausstellung „Ausweg Straße!?“
Soziale Dienste SKM – Plakat der Ausstel­lung „Ausweg Straße!?“

Die Wohnungs­lo­sen­hilfe Freistatt war zur Eröffnung einge­laden und Dr. Stefan Schneider, der Orga­ni­sa­ti­ons­leiter des Projekts Wohnungs­lo­sen­treffen hielt in Vertre­tung von Frank Kruse, dem Bereichs­leiter der Wohnungs­lo­sen­hilfe (WLH) Freistatt, einen Vortrag.

Zunächst begrüßten Melanie Bogedain, eine der Leite­rinnen der Oase in Northeim und Guido Mönnecke, der Vorsit­zende des Vorstands der Kreis­spar­kasse Northeim viele Gäste aus Northeim und Umgebung, um das Oase-Jubiläum in feier­li­chem Rahmen zu begehen. Guido Mönnecke betonte das Interesse von Sparkasse und Stadt, aber auch vieler Unter­nehmen aus Northeim, Hilfe für finan­ziell schwache Mitbürger anzu­bieten. So habe er gern gemeinsam mit dem Oase-Team diese Feier mit Ausstel­lung in der Spar­kassen-Zentrale ausgerichtet.

Melanie Bogedain bedankte sich bei allen Sponsoren und Helfern, die ein Fort­be­stehen der Oase erst ermög­li­chen würden. Dazu gab sie einen kurzen Überblick zur Geschichte und Aufbau des Tagestreffs:

Die Wärme­stube sei aus einem Kreis enga­gierter Menschen der Kirchen­ge­meinden Northeim entstanden, die sozial benach­tei­ligten Menschen eine Aufent­halts­mög­lich­keit mit Frühstück, Kaffee, persön­li­chen Gesprä­chen angeboten und auch mit Kleidung versorgt hätten.

Es hätte sich dann schnell ein Bedarf für eine Sozi­al­be­ra­tung bemerkbar gemacht, so dass 1997 mit Betei­li­gung vom Land Nieder­sachsen, von Stadt und Landkreis Northeim und der Stiftung Herberge zur Heimat das Oase-Haus bezogen werden konnte. Hier seien seither zwei Sozi­al­ar­bei­tende, mehrere Haus­wirt­schafts-Mitar­bei­tende und 22 ehren­amt­liche Helfer/Innen an mehr als 360 Tagen im Jahr für die zahl­rei­chen Besucher/Innen uner­müd­lich im Einsatz. So hätte der Tages­treff im vorigen Jahr etwa 14.200 Besu­cher­kon­takte verzeichnet, deren Anzahl auch in diesem Jahr voraus­sicht­lich wieder über­schritten würde. Zusammen mit den anderen beiden haupt­amt­li­chen Mitar­bei­te­rinnen Alexandra Kruse und Beate Wernicke gehe sie dabei von etwa 500 einzelnen Menschen aus 12 Nationen aus, wobei vermehrt auch Durch­rei­sende Gäste hinzu­kommen würden.

Das Oase-Team freue sich, seinen Gästen in schwie­rigen Lebens­lagen einen Ort anzu­bieten, der verbinde und sie als Menschen auffange, persön­liche Kontakte ermög­liche und bei Problemen Hilfe anbieten könne.

Seit 2010 gebe es auch einen unter­stüt­zenden „Förder­verein Oase Northeim e.V.“, der derzeit 45 Mitglie­dern habe. Viele davon könnten aber nur stun­den­weise mithelfen, daher freue sich der Verein natürlich immer über Anfragen neuer enga­gierter nort­heimer Menschen mit Interesse an einer ehren­amt­li­chen Mitarbeit.

Maik Gildner (der Geschäfts­führer der Diako­ni­schen Gesell­schaft Wohnen und Beraten mbH als Träger des Tages­treffs Oase) bedankte sich für seine Einladung und freute sich die Ausstel­lung mit eröffnen zu können. Es sei nötig, die Bedeutung der Hilfen für Menschen in Wohnungsnot mehr ins Blickfeld unserer Gesell­schaft zu rücken.

Die persön­li­chen Schick­sale, die in der Ausstel­lung verdeut­licht würden, machten deutlich, dass die Politik noch viele gesell­schaft­liche Probleme abzu­ar­beiten hätte. Er bedankte sich bei allen Mitar­bei­tenden und ehren­amt­lich Helfenden der Oase und bei allen Unter­stüt­zern, die alle gemeinsam erst ein Fort­be­stehen des Tages­treffs ermög­li­chen würden.

Danach folgte der Vortrag von Dr. Stefan Schneider: (in Vertre­tung von Frank Kruse)

20-jähriges Jubiläum beim Tagestreff Oase in Northeim – Vortrag Dr. Stefan Schneider
20-jähriges Jubiläum beim Tages­treff Oase in Northeim – Vortrag Dr. Stefan Schneider


Der wandernde Arme

Ein Vortrag über Unterstützungssysteme
für Arme im Wandel der Zeit

Die Unter­stüt­zung von Armen war immer mit der wirt­schaft­li­chen Situation der Gesell­schaft verbunden.

In der Antike wurden Arme nicht weiter beachtet und besten­falls mit gele­gent­li­chen Wohltaten bedacht. Erst mit der Entwick­lung von Chris­ten­ge­meinden entwi­ckelte sich eine erste Unter­stüt­zung von bedürf­tigen Armen.

In den Jahren von 750 bis 1230 entwi­ckelte sich in Europa eine Warmzeit, die sichere Ernten und den Weinbau bis nach England brachte und auch eine Zeit der Kreuzzüge und Wall­fahrten war. Es entstand ein Netz von Hospi­tä­lern an den Reise­routen, die Reisenden aber auch Armen Unter­kunft und Nahrung boten. In den wach­senden Städten entwi­ckelte sich mit dem Bürgertum eine Mittel­schicht aus Hand­wer­kern und Kauf­leuten und aus den Zünften entstanden genos­sen­schaft­liche Hilfs­ein­rich­tungen zur Absi­che­rung von Risiken wie Inva­li­dität, Brand und Schiff­bruch, aber auch mit Ansätzen zur Versor­gung von Hinterbliebenen.

Im Hoch­mit­tel­alter bekamen Bettler einen beson­deren Stel­len­wert in der Gesell­schaft durch eine Inter­pre­ta­tion als Stell­ver­treter Jesu auf Erden. Mit Spenden von Almosen konnten vermö­gende Christ auf ein Erlangen von ewigem Seelen­heil hoffen. Betteln galt als aner­kannter Brot­er­werb und es entstanden sogar eigene Bettelzünfte.

Ab etwa 1300 bis ins 19. Jahr­hun­dert entwi­ckelte sich dann eine kleine Eiszeit. Miss­ernten und der Pest­aus­bruch um 1350, der bis zu ein Drittel der Bevöl­ke­rung tötete, bewirkte eine gesell­schaft­liche Umstruk­tu­rie­rung:
Arbeits­kräf­te­mangel und steigende Löhne und die Abwan­de­rung von Land­ar­bei­tern in die Städte führten lang­fristig zum Zusam­men­bruch des feudalen Systems des Mittel­al­ters mit gleich­zei­tigem Anstieg der Armut in den Städten.

Ab 1358 verbrei­teten sich in Deutsch­land Schlag­uhren und machten erstmals eine Zeit­er­fas­sung der Arbeit möglich. Das Bürgertum gewann in den Städten immer mehr an Bedeutung und entwi­ckelte sich zu einer poli­ti­schen Kraft.

Ab 1478 entstanden Almosen- und Bettel­ord­nungen, die zwischen ehrbaren und nicht ehrbaren Armen unter­schieden. Verbunden mit einem allge­meinen Bettel­verbot und gere­gelter Almo­sen­gabe, ging die Zustän­dig­keit für die Almo­sen­gaben von der Kirche auf die Kommunen über.

Ab etwa 1500 wurden zur Regelung des sozialen Lebens und der Wirt­schaft staat­liche Straf­ge­setz- und Poli­zei­ord­nungen erlassen. Das damit einge­führte Heimat­prinzip machte jede Kommunen für ihre eigenen Armen verant­wort­lich, so dass fremde Bettler verjagt oder in ihre Ursprungs­ge­meinde mit „Bett­ler­fuhren“ zurück­ge­bracht wurden.

Es entwi­ckelte sich dann ein Armen­wesen mit Arbeits­pflicht und ab 1609 die Einfüh­rung von Arbeits­häu­sern, die sich einer­seits zu Zucht­häu­sern entwi­ckelten, teilweise aber auch zur Bildung von Manu­fak­turen führten. Der Straf­tat­be­stand „Betteln“ wurde in Deutsch­land erst 1974 aus dem StGB gestrichen.

In der Zeit der vorin­dus­tri­ellen Revo­lu­tion entwi­ckelte sich die Haus­in­dus­trie, die der grund­be­sitz­losen Land­be­völ­ke­rung (Heuer­lingen oder Köttern) eine Möglich­keit zur Heim­ar­beit bot. Soge­nannte Verleger lieferten Rohstoffe und über­nahmen die Vermark­tung der Produkte, durch die allgemein schlechte Bezahlung entwi­ckelte sich dabei eine neue Armutsbevölkerung.

Für Gesellen wurde das zünftige Wandern für drei Jahre und einen Tag zum Pflicht­be­stand­teil ihrer Hand­wer­ker­aus­bil­dung. Eine Rückkehr war aber nur als „ehrbarer Geselle“ – also schul­den­frei – möglich. Wurde ein wandernder Geselle arbeitslos und zum Bettler, drohte ihm eine Zucht­haus­strafe im Arbeitshaus.

Um 1850 setzte dann die indus­tri­elle Revo­lu­tion ein, mit der sich die neue Bevöl­ke­rungs­schicht der Arbeiter bildete. Die Haus­in­dus­trie verlor schnell an Bedeutung und die Heim­ar­beiter verloren damit ihre Exis­tenz­grund­lage. Dazu brachte die 1808 voll­zo­gene Gemein­heits­tei­lung den Verlust der Nutzung von „Gemein­heiten“, also Wiesen, die vorher im Besitz der Gemeinde waren und den Heuer­lingen eine Grund­ver­sor­gung mit Nahrungs­mit­teln ermöglichten.

Die sich ausbrei­tende Massen­armut förderte die Auswan­de­rung nach Amerika oder eine Saison­aus­wan­de­rung, das soge­nannte „Ziegel- oder Fries­land­gehen bzw. Holland­gehen“. Daneben gab es eine Binnen­wan­de­rung in Städte und Industrieregionen.

In dieser Zeit gründeten sich nach der Idee von Johann Hinrich Wichern zahl­reiche Diako­nie­ver­eine zur Unter­stüt­zung von Menschen in Not. In Bonn gründete Clemens Theodor Perthes 1954 die erste Herberge zur Heimat für Hand­werks­ge­sellen um sie von der aufrüh­re­ri­schen und alko­ho­le­r­fah­renen umher­zie­henden Arbei­ter­schaft in den einfachen Herbergen zu trennen.

Die Einfüh­rung von Orts- und Land­ar­men­ver­bänden erfolgte am 6. Juni 1870 mit dem Gesetz über den Unter­stüt­zungs­wohn­sitz, das auch das Heimat­prinzip für Arme abschaffte. Im Reichs­straf­ge­setz­buch von 1871 wurde dann Betteln und Land­strei­cherei zusammen mit Arbeits­scheu­heit als Straftat normiert. Im gleichen Jahr wurde die Gewer­be­frei­heit einge­führt und der Zunft­zwang aufgehoben.

In dieser Zeit gründete Friedrich von Bodel­schwingh 1882 nach belgi­schem Vorbild die erste Arbei­ter­ko­lonie für die umher­zie­henden Wanderarbeiter.

Ein ab 1918 disku­tiertes „Bewah­rungs­ge­setz“ wurde nicht umgesetzt. Es sollte als recht­liche Handhabe dienen, um „Minder­wer­tige, Asoziale und Gemein­läs­tige“ – damit waren „Land­strei­cher, Bettler, Geis­tes­kranke bzw. Geis­tes­ge­störte, Trinker, Rausch­gift­süch­tige und Prosti­tu­ierte“ gemeint – zwangs­weise in geschlos­senen Anstalten unterzubringen.

Zu Beginn des 20. Jahr­hun­derts rückte dann Wander­armut und Wohnungs­lo­sig­keit in das Interesse der Forschung.

So erschien 1934 eine psycho­lo­gi­sche Disser­ta­tion von Ludwig Mayer über den „Wander­trieb“. Im Zusam­men­hang mit dem Wander­trieb-Konzept wurden Land­strei­cherei, Schul­schwänzen, Fort­laufen aus der Fürsor­ge­er­zie­hung und Fahnen­flucht als „krank­hafte Wander­zu­stände“ eingeordnet.

Im „Dritten Reich“ kam es dann zu einer massiven Verfol­gung und Ermordung von umher­zie­henden Armen durch die Natio­nal­so­zia­listen, deren SS-Stan­dar­ten­führer Alarich Seidler den Begriff „Nicht­sess­hafte“ prägte.
Trotz dieser Geschichte und obwohl es nie einen nach­voll­zieh­baren wissen­schaft­li­chen Beweis für die Wander­trieb­these gab, hält sich der frag­wür­dige Begriff „Nich­sess­hafte“ bis heute in Richt­li­nien der Länder im Zusam­men­hang mit der Hilfegewährung.

Nach dem zweiten Weltkrieg gab es Versuche, Wohnungs­lo­sig­keit aus der Persön­lich­keit Wohnungs­loser Menschen abzu­leiten, wie z. Bsp. Kommu­ni­ka­ti­ons­pro­blemen oder Sozia­li­sa­ti­ons­de­fi­ziten. Diese Erklä­rungs­an­sätze erscheinen aber fraglich, nicht zuletzt wegen der fehlenden Berück­sich­ti­gung von gesell­schaft­liche Faktoren.

Unter­su­chungen von Schwindt und Veith (1976) zu orga­ni­schen Hirn­schä­di­gungen Wohnungs­loser wurden erst in jüngerer Zeit neu bewertet und im Zusam­men­hang mit anderen, neueren Unter­su­chungen in ihrer Bedeutung erkannt.

Das Bundes­so­zi­al­hil­fe­ge­setz, das am 1. Juni 1962 in Kraft trat, bezeich­nete im § 72 des BSHG Wohnungs­lose als „Gefähr­dete“, die „aus Mangel innerer Festig­keit ein geord­netes Leben in einer Gemein­schaft nicht führen können“. Im § 73 griff man die Idee des Bewah­rungs­ge­setzes auf, die Einwei­sung in eine Anstalt zur „Besserung“ war nun möglich und wurde auch umgesetzt.

Danach sollte Personen, die das 18. Lebens­jahr vollendet hatten und die dadurch gefährdet waren, dass sie aus Mangel an innerer Festig­keit ein geord­netes Leben in der Gemein­schaft nicht führen konnten, Hilfe gewährt werden. Die Hilfe sollte den Gefähr­deten zu einem geord­neten Leben hinführen, insbe­son­dere ihn an regel­mä­ßige Arbeit und erfor­der­li­chen­falls an Sess­haf­tig­keit gewöhnen. Dem Gefähr­deten sollte geraten werden, sich in die Obhut einer Anstalt, eines Heimes oder einer gleich­ar­tigen Einrich­tung zu begeben, wenn andere Arten der Hilfe nicht ausrei­chen (§ 73 Abs. 1). Lehnte der Gefähr­dete dies ab, so konnte das Gericht ihn anweisen, sich in einer geeig­neten Anstalt aufzu­halten, wenn er

1. besonders willens­schwach oder in seinem Trieb­leben besonders hemmungslos war und
2. verwahr­lost oder der Gefahr der Verwahr­lo­sung ausge­setzt war und
3. die Hilfe nur in einer Anstalt wirksam gewährt werden konnte (§ 73 Abs. 2).

§ 73 Abs. 3 des BSHG enthielt verfah­rens­recht­liche Bestim­mungen sowie die Ermäch­ti­gung an den Leiter der Anstalt, den Gefähr­deten vorüber­ge­hend in einer geeig­neten Familie unter­zu­bringen. Eine Höchst­dauer der Unter­brin­gung war nicht bestimmt. 1967 hob das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt den § 73 auf, da er gegen das Grund­ge­setz verstieß.

Mit der Reform des BSHG im Jahre 1974 wurde der Begriff „Personen, bei denen besondere soziale Schwie­rig­keiten der Teilnahme am Leben in der Gemein­schaft entge­gen­stehen“, einge­führt. Durch die Straf­rechts­re­form wurde im gleichen Jahr der § 361 StGB (Betteln als Straftat) ersatzlos gestri­chen. An die Stelle des Begriffs der Nicht­sess­haf­tig­keit, bei dem die abnorme Persön­lich­keits­struktur im Vorder­grund stand, trat das sozi­al­wis­sen­schaft­liche Konzept der Wohnungs­lo­sig­keit. In der Geset­zes­be­grün­dung zum § 72 BSHG hieß es, die Hilfe sei „Personen zu gewähren, die den Anfor­de­rungen der modernen Indus­trie­ge­sell­schaft nicht gerecht werden können.“

In der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung wurde diese poli­ti­sche Neuaus­rich­tung aller­dings zunächst nicht umgesetzt. Es wurden 6 Perso­nen­gruppen beschrieben, die Hilfe nach § 72 erhalten konnten.

Dabei waren Wohnungs­lose in Orts­ob­dach­lose und „Nicht­sess­hafte“ unterschieden.

Erst 2001 wurde dieses stig­ma­ti­sie­rende Konzept aufge­geben und die Gewährung der Hilfe auf die Lebens­lage ausge­richtet. Dennoch hält sich bis heute in den Richt­li­nien der Länder der Begriff der „Nicht­sess­haf­tig­keit“.

Abschlie­ßend bleibt fest­zu­stellen:

  • Die Ursachen von Wohnungs­lo­sig­keit sind viel­fältig, es gibt keine hete­ro­gene Gruppe mit vergleich­baren Merkmalen.
  • Wohnungs­lo­sig­keit verstärkt sich in wirt­schaft­li­chen Krisen­zeiten und bei Unter­ver­sor­gung mit Wohnraum.
  • Dennoch können Risi­kom­erk­male beschrieben werden, welche Perso­nen­gruppen ein höheres Risiko haben wohnungslos zu werden als andere.

Zuletzt waren dann alle Gäste bei einem kleinen gemein­samen Imbiss einge­laden die Ausstel­lung „Ausweg Straße !?“ anzu­schauen, die von den Sozialen Diensten SKM gGmbH in Osnabrück erstellt wurde.

Soziale Dienste SKM – Ausstellung „Ausweg Straße!?“ – Andreas
Soziale Dienste SKM – Ausstel­lung „Ausweg Straße!?“ – Andreas

Wir zeigen hier eine Auswahl der wirklich sehens­werten Ausstel­lung, die unter Mitarbeit von Thomas Osterfeld, Beate Nakamura, Maria Anna Leenen und Thomas Kater – dem Ansprech­partner bei Interesse an der Ausstellung – …

Soziale Dienste SKM – Ausstellung „Ausweg Straße!?“ – Werner
Soziale Dienste SKM – Ausstel­lung „Ausweg Straße!?“ – Werner

… schon 2009 als Wander­aus­stel­lung konzi­piert wurde und leider auch heute noch die Situation wohnungs­loser Menschen in Deutsch­lands Städten und Gemeinden widerspiegelt.

Soziale Dienste SKM – Ausstellung „Ausweg Straße!?“ – Tagesaufenthalt
Soziale Dienste SKM – Ausstel­lung „Ausweg Straße!?“ – Tagesaufenthalt

Es werden Einrich­tungen und ihre Angebote zur Unter­stüt­zung Wohnungs­loser und sozial benach­tei­ligter Menschen vorge­stellt, aber auch verschie­dene Einzel­schick­sale von deren Besucher/innen, die in den Texten auch persön­lich mit ihren Erfah­rungen zu Wort kommen.

Soziale Dienste SKM – Ausstellung „Ausweg Straße!?“ – Stefanie (1)
Soziale Dienste SKM – Ausstel­lung „Ausweg Straße!?“ – Stefanie (1)

Eine Ausstel­lung die nach­denk­lich macht und die unserer Meinung nach noch an vielen Orten Deutsch­lands gezeigt werden sollte.

Dazu sollten sich doch in diesem Luther-Jubiläums- und Wahljahr viele Gele­gen­heiten anbieten – alle inter­es­sierten Menschen sind aufge­rufen, sich hier bei Interesse an der Ausstel­lung zu melden!

Soziale Dienste SKM – Ausstellung „Ausweg Straße!?“ – Stefanie (2)
Soziale Dienste SKM – Ausstel­lung „Ausweg Straße!?“ – Stefanie (2)

Wir bedanken uns beim Oase-Team Northeim für die Einladung und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg bei seier Arbeit um bedürf­tigen Menschen auch in Zukunft helfen zu können.

Soziale Dienste SKM – Ausstellung „Ausweg Straße!?“ – Frank M.
Soziale Dienste SKM – Ausstel­lung „Ausweg Straße!?“ – Frank M.