Zu den Einschränkungen im Alltagsleben der aktuellen Corona-Krise hat die Nierdersächsische Landesregierung jetzt eine einheitliche Regelung beschlossen. Am gestrigen Freitag-Nachmittag wurden neue Rechtsverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für das Land Niedersachsen vorgestellt. Diese gelten ab kommenden Montag, den 20. April 2020 und gelten zunächst bis zum 6. Mai.
Die neuen Verordnungen im Einzelnen:
- Kontakte sollen auch weiterhin auf das nötige Minimum reduziert bleiben. Davon ausgenommen sind Personen, die im selben Haushalt leben. Die Abstandsregelungen von 1,5 Metern bleiben wie bisher bestehen.
- Versammlungen unter freiem Himmel, wie etwa Demonstrationen, können gegebenenfalls unter Auflagen und Beschränkungen stattfinden.
- Öffentliche Orte wie Bars, Clubs, Discotheken, Theater, Opern, Schwimm- und Spaßbäder, Fitness-Studios, Tierparks oder Spielplätze bleiben weiterhin geschlossen. Bibliotheken sind von dieser Regel ausgenommen, diese dürfen wieder öffnen.
- Kraftfahrzeug‑, Blumen- und Fahrradhandel dürfen öffnen.
- Wochenmärkte sind ohne Sonderregelungen wieder zugelassen.
- Geschäfte bis maximal 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen. Diese Vorschrift gilt auch für Verkaufsstellen in Einkaufscentern.
- Öffentliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte bleiben weiterhin verboten.
- Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben bis zum 31. August untersagt. Ebenso untersagt bleiben religiöse Veranstaltungen wie etwa Gottesdienste.
- In Pflegeheimen gilt weiterhin das Besuchsverbot. Sollte die Heimleitung jedoch ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen können, können Ausnahmen zugelassen werden.
- Präsenzunterricht in der Schule, Sportunterricht und Klassenfahrten sind weiterhin untersagt. Der Unterricht des Schuljahrgangs 13 in den Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Unterricht der Schuljahrgänge 9 und 10 in den Abschlussklassen des Sekundarbereichs I ist von dieser Regelung ausgenommen. Verpflichtend werden nun aber Aufgaben von der Schule für Zuhause.
- Notbetreuungen für Kleinkinder gibt es in kleinen Gruppen weiter wie bisher, für Schüler der Klassen 1 bis 8 von 8 Uhr bis 13 Uhr. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ganztagsschulen. Diese dürfen sich an den bisherigen Schulzeiten orientieren.
- Kindertageseinrichtungen und Horte bleiben aus Infektionsgründen auch weiterhin geschlossen.
- Fährbetreiber und Luftverkehrsbetreiber zu den niedersächsischen Nordseeinseln dürfen weiterhin keine Personen befördern. Ausnahmen sind Personen, die auf einer der Inseln wohnen oder dort arbeiten sowie Ärzte und Pfleger.
Also: