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Neue Rechts­ver­ord­nungen zur Eindäm­mung der Corona-Pandemie für Niedersachsen

Zu den Einschrän­kungen im Alltags­leben der aktuellen Corona-Krise hat die Nier­der­säch­si­sche Landes­re­gie­rung jetzt eine einheit­liche Regelung beschlossen. Am gestrigen Freitag-Nach­mittag wurden neue Rechts­ver­ord­nungen zur Eindäm­mung der Corona-Pandemie für das Land Nieder­sachsen vorge­stellt. Diese gelten ab kommenden Montag, den 20. April 2020 und gelten zunächst bis zum 6. Mai.

Die neuen Verord­nungen im Einzelnen:

  • Kontakte sollen auch weiterhin auf das nötige Minimum reduziert bleiben. Davon ausge­nommen sind Personen, die im selben Haushalt leben. Die Abstands­re­ge­lungen von 1,5 Metern bleiben wie bisher bestehen.
  • Versamm­lungen unter freiem Himmel, wie etwa Demons­tra­tionen, können gege­be­nen­falls unter Auflagen und Beschrän­kungen stattfinden.
  • Öffent­liche Orte wie Bars, Clubs, Disco­theken, Theater, Opern, Schwimm- und Spaßbäder, Fitness-Studios, Tierparks oder Spiel­plätze bleiben weiterhin geschlossen. Biblio­theken sind von dieser Regel ausge­nommen, diese dürfen wieder öffnen.
  • Kraftfahrzeug‑, Blumen- und Fahr­rad­handel dürfen öffnen.
  • Wochen­märkte sind ohne Sonder­re­ge­lungen wieder zugelassen.
  • Geschäfte bis maximal 800 Quadrat­meter Verkaufs­fläche dürfen wieder öffnen. Diese Vorschrift gilt auch für Verkaufs­stellen in Einkaufscentern.
  • Öffent­liche Veran­stal­tungen und Zusam­men­künfte bleiben weiterhin verboten.
  • Groß­ver­an­stal­tungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben bis zum 31. August untersagt. Ebenso untersagt bleiben religiöse Veran­stal­tungen wie etwa Gottesdienste.
  • In Pfle­ge­heimen gilt weiterhin das Besuchs­verbot. Sollte die Heim­lei­tung jedoch ein entspre­chendes Hygie­ne­kon­zept vorlegen können, können Ausnahmen zuge­lassen werden.
  • Präsenz­un­ter­richt in der Schule, Sport­un­ter­richt und Klas­sen­fahrten sind weiterhin untersagt. Der Unter­richt des Schul­jahr­gangs 13 in den Schulen des Sekun­dar­be­reichs II sowie der Unter­richt der Schul­jahr­gänge 9 und 10 in den Abschluss­klassen des Sekun­dar­be­reichs I ist von dieser Regelung ausge­nommen. Verpflich­tend werden nun aber Aufgaben von der Schule für Zuhause.
  • Notbe­treu­ungen für Klein­kinder gibt es in kleinen Gruppen weiter wie bisher, für Schüler der Klassen 1 bis 8 von 8 Uhr bis 13 Uhr. Ausge­nommen von dieser Regelung sind Ganz­tags­schulen. Diese dürfen sich an den bishe­rigen Schul­zeiten orientieren.
  • Kinder­ta­ges­ein­rich­tungen und Horte bleiben aus Infek­ti­ons­gründen auch weiterhin geschlossen.
  • Fähr­be­treiber und Luft­ver­kehrs­be­treiber zu den nieder­säch­si­schen Nord­see­inseln dürfen weiterhin keine Personen befördern. Ausnahmen sind Personen, die auf einer der Inseln wohnen oder dort arbeiten sowie Ärzte und Pfleger.

Also:

Bleibt zuhause! Aber vor allem bleibt gesund!