BAG Wohnungslosenhilfe und FrauenhausKoordinierung zum World Homeless Day 2024

BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe
Wohnungs­suche gewalt­be­trof­fener Frauen

Zum heutigen World Homeless Day 2024 (10.10.24) macht die Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Wohnungs­lo­sen­hilfe (BAG Wohnungs­lo­sen­hilfeBAG W) darauf aufmerksam, dass besonders gewalt­be­trof­fene Frauen immer wieder vor großen Problemen stehen, eine eigene bezahl­bare Wohnung für sich (und ihre oft ebenfalls betrof­fenen Kinder) zu finden.

In Zusam­men­ar­beit mit der Frau­en­haus­ko­or­di­nie­rung e. V. (FHK) möchte die BAG W auch besonders darauf hinweisen, dass die meisten Notun­ter­künften nach dem Ordnungs­recht keine ange­mes­sene Unter­stüt­zung für diese Frauen bieten können, was dann zuletzt immer wieder zu Obdach­lo­sig­keit führen kann.

Wir veröf­fent­li­chen hier die aktuelle Pres­se­mel­dung beider Insti­tu­tionen zu diesem Thema:
[Hinweis: Wir haben in der PM die Forma­tie­rung angepasst und noch einige Links ergänzt]


Ange­spannter Wohnungs­markt trifft gewalt­be­trof­fene Frauen und ihre Kinder besonders hart

Frau­en­haus­ko­or­di­nie­rung & Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Wohnungs­lo­sen­hilfe e.V.
fordern wirksamen Schutz für gewalt­be­trof­fene wohnungs­lose Frauen

Pres­se­mit­tei­lung

10.10.2024

Anläss­lich des World Homeless Days machen Frau­en­haus­ko­or­di­nie­rung e.V. (FHK) und Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Wohnungs­lo­sen­hilfe e.V. (BAG W) auf gravie­rende Lücken beim Schutz wohnungs­loser gewalt­be­trof­fener Frauen aufmerksam. Eine aktuelle FHK-Studie zum Thema Inklusion im Frau­en­ge­walt­schutz unter­streicht, dass notwen­dige Inves­ti­tionen in den Bereich über Jahre versäumt wurden. Gemeinsam mit der BAG W fordert FHK Bund, Länder und Kommunen dringend dazu auf, die seit Jahr­zehnten bestehenden Versor­gungs­lü­cken zu schließen.

Sabine Bösing, Geschäfts­füh­rerin der BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe: „Auch wohnungs­lose, von Gewalt betrof­fene Frauen benötigen Zugang zum Frau­en­ge­walt­schutz. Schutz­ein­rich­tungen für Frauen und die Wohnungs­not­fall­hilfe müssen dafür nicht nur besser mitein­ander vernetzt sein und koope­rieren als bisher, sondern vor allem endlich bedarfs­ge­recht ausge­stattet werden.“

Die engen Zusam­men­hänge zwischen Gewalt und Wohnungs­lo­sig­keit sind hinrei­chend bekannt:

  1. Gewalt durch den Partner und in der Herkunfts­fa­milie verur­sacht häufig die Wohnungs­lo­sig­keit von Frauen1. Verlässt eine gewalt­be­trof­fene Frau die gemein­same Wohnung, drohen Wohnungs­lo­sig­keit und Armut.
  2. Viele wohnungs­lose Frauen wollen nicht als „wohnungslos“ iden­ti­fi­ziert und stig­ma­ti­siert werden. Um der „Straße“ oder gemischt­ge­schlecht­li­chen kommu­nalen Unter­brin­gungen zu entgehen, gehen sie oft gewalt­ge­prägte Zweck- und Abhän­gig­keits­be­zie­hungen ein.
  3. Lebt eine Frau zum Zeitpunkt der Gewalt­er­fah­rung bereits seit längerer Zeit auf der Straße, in Notschlaf­stellen oder in gemischt­ge­schlecht­li­chen Gemein­schafts­un­ter­künften, können Frau­en­häuser ihr oftmals kein adäquates Angebot machen. Es mangelt an geeig­neten Konzepten und entspre­chenden Ressourcen.
  4. Auch gewalt­be­trof­fene Frauen, die Schutz und Unter­stüt­zung in einem Frau­en­haus finden, suchen anschlie­ßend oft vergeb­lich nach einer bezahl­baren Wohnung. Vielen bleibt dann nur die Wahl zwischen Rückkehr in die Gewalt­be­zie­hung oder Wohnungslosigkeit.

Wirksame Hilfe gegen geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt ist ohne bezahl­baren Wohnraum in vielen Fällen nicht zu denken,“ betont Chris­tiane Völz, Vorstands­vor­sit­zende von Frau­en­haus­ko­or­di­nie­rung (FHK).

Wenn kein sicherer Wohnraum zur Verfügung steht und die Flucht ins Frau­en­haus gleich­zeitig der Schritt in Wohnungs­lo­sig­keit und Armut bedeutet, hindert das viele Frauen daran, sich aus einer gewalt­vollen Beziehung zu lösen.

Für einen nach­hal­tigen Gewalt­schutz sind daher Inves­ti­tionen in den sozialen Wohnungsbau und Wohnungs­kon­tin­gente für Frauen in Wohnungs­not­fällen ebenso dringlich erfor­der­lich wie die ange­mes­sene Ausstat­tung der Gewalt­schutz­ein­rich­tungen.

Der geplante bundes­ge­setz­liche Rechts­an­spruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt (Gewalt­hil­fe­ge­setz) eröffnet erstmals die Chance, Schutz­lü­cken zu besei­tigen und die teils prekäre Finan­zie­rung von Schutz­ein­rich­tungen deutsch­land­weit nach­haltig und in ange­mes­sener Höhe sicherzustellen.

Wenn Deutsch­land dabei die Anfor­de­rungen der Istanbul-Konven­tion wirklich erfüllen will, statt bestehende Barrieren zu repro­du­zieren, muss die ziel­grup­pen­ori­en­tier­tere und bedarfs­ge­rech­tere Ausrich­tung im Gewalt­schutz ermög­licht werden“, erklärt Völz. „Und das gibt es nicht zum Nulltarif.“

1 https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/POS/POS_21_Empfehlung_Gewaltschutz.pdf

Hier geht es zur PDF-Version der Pres­se­mit­tei­lung.

Medi­en­kon­takte

BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe e. V.

Berit Pohns
Refe­rentin Presse- und Öffent­lich­keits­ar­beit BAG W

Frau­en­haus­ko­or­di­nie­rung e. V.

Elisabeth Oberthür (FHK)
Refe­rentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Fazit unserer Redaktion

Dieser Themen­be­reich macht einen weiteren Teil­be­reich des proble­ma­ti­schen Wohnungs­marktes deutlich, der aus der Sicht von finan­ziell benach­tei­ligten Menschen vorrangig durch die Stich­worte Wohnungsnot und Mieten­wahn­sinn beschrieben wird.

Wir gehen davon aus, das diese Themen uns auch in den nächsten Jahren weiter beschäf­tigen werden.

BAG Wohnungslosenhilfe und FrauenhausKoordinierung zum World Homeless Day 2024
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