Nachbarn scheitern mit Klage gegen geplante Unterkunft

Hannover – Die vierte Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Hannover hat eine Klage von Anwohnern gegen die geplante Errich­tung einer Obdach­lo­sen­un­ter­kunft abge­wiesen. Die Entschei­dung fiel vor Ort. Hannover plant ab kommendem Frühjahr den Bau von 77 soge­nannten „Mikro-Appar­te­ments“ mit eigener Küche und Bad auf einem weit­läu­figen, park­ähn­li­chen Gelände, auf dem  in mehreren Wohn­blocks Geflüch­tete unter­ge­bracht sind.

Es sollen auch Personen aufge­nommen werden, die von häus­li­cher Gewalt bedroht sind. Ein privater Sicher­heits­dienst soll nach Angaben der Stadt rund um die Uhr vor Ort sein. Mehrere direkte Nachbarn haben gegen das Vorhaben geklagt. Sie befürchten unter anderem Drogen­konsum, Ruhe­stö­rungen, Krimi­na­lität sowie ein uner­träg­li­ches Umfeld. Zudem argu­men­tierten die Kläger, die Stadt Hannover betreibe de facto ein „Gewerbe zur Beher­ber­gung“, was in der betref­fenden Örtlich­keit nicht zulässig sei. Auch die Zahl von bis zu 90 obdach­losen Bewohnern – über­wie­gend Männer – sei nicht hinnehmbar.

Die Stadt Hannover wies diese Vorwürfe zurück. Vertreter machten deutlich, dass es sich nicht um eine kurz­fris­tige Notun­ter­kunft handle. Statt­dessen sollen Nutzungs­ver­träge über mindes­tens sechs Monate abge­schlossen werden, begleitet durch sozi­al­ar­bei­te­ri­sche Betreuung. Miet­ver­träge im klas­si­schen Sinne seien jedoch nicht vorge­sehen. Damit handele es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um eine Anlage für sozialen Zwecke, daher ist das gesamte Unter­fangen kein Gewerbe.

Bei einer Orts­be­sich­ti­gung stellte das Gericht fest, dass die Grund­stücke der Nachbarn lediglich durch einen Drahtzaun vom Areal getrennt sind und es keine direkte Zufahrt gibt. Eine Beein­träch­ti­gung der Nach­bar­rechte sei damit nicht erkennbar. Noch vor Ort verkün­dete die Kammer nach kurzer Beratung das Urteil: Die Klage wurde abge­wiesen. Der vorsit­zende Richter betonte die gesell­schaft­liche und soziale Verant­wor­tung der Stadt Hannover, Maßnahmen gegen Obdach- und Wohnungs­lo­sig­keit zu ergreifen. Unter dem Strich bleibt anzu­er­kennen, dass somit ein Schritt unter­nommen wurde, um Wohnungsnot zu lindern bzw. zu bekämpfen.

 

Fotos & Text.: Thomas Müller-Risse