Am 1. Juli wird das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung abgelöst. Hier ein kurzer Überblick über die Folgen :
Sanktionen werden härter. Bei einem Terminversäumnis ohne Grund wird eine Kürzung von 10 % für die Dauer eines Monats verhängt.
Bei einer Weigerung zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahmen anzunehmen kann es zu einer Kürzung von 30 % für 3 Monate kommen.
Das ganze wird bei Wiederholungen weiter verschärft:
Bei wiederholtem, grundlosen Ablehnen von „zumutbaren“ Arbeitsangeboten droht die Streichung des Regelsatzes. Dies gilt ebenso für 3 Mal unentschuldigtem Fehlen bei der Wahrnehmung von Terminen beim Jobcenter.
Entgegen einiger Aussagen im Internet werden die Kosten für Unterkunft und Heizung bei einer Komplettstreichung nicht wegfallen. Die Miete wird dann direkt an den Vermieter überwiesen um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Was Stromkosten angeht habe ich noch keine Quelle gefunden, da sie aber vom Regelsatz beglichen werden soll, wird es da wohl zu Schwierigkeiten kommen.
Wie kann ich mich davor schützen ?
Es empfiehlt sich immer eine Begründung für das Fehlen zu haben und diese auch nachweisen zu können. (Krankheit, fehlende Kinderbetreuung oder andere Terminbe). Eine Kommunikation telefonischer oder schriftlicher wenn möglich vorher ist sehr empfehlenswert.

Ebenso Nachweise oder Gründe für das Nichtantreten einer Arbeit (Bewerbungsgespräch war erfolglos) sollten dem Jobcenter mitgeteilt werden.
Das Schlichtungsverfahren entfällt.
Beim Bürgergeld konnten mit einem Schlichter Sanktionen abgewendet werden. Diese Regelung wird es ab dem 1.7.26 nicht mehr geben.
Was gilt nun für die Bewohner von Freistatt ?
Da eine Aufnahme in der stationären Hilfe immer auch eine soziale beziehungsweise psychologische Komponente hat (z.B. Sucht), gibt es hierfür eine gesonderte Regelung:
Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung Termine nicht wahrnehmen können, sollen bei Versäumnissen persönlich (z.B per Telefon) angehört werden.
Dadurch soll die Rücksichtnahme auf solche Erkrankungen gesichert werden. Hierbei empfiehlt sich als zum Beispiel stationär wohnender immer die Hilfe eines Sozialarbeiters in Anspruch zu nehmen.
In Einzelfällen kann das Jobcenter eine ärztliche Untersuchung anordnen um Klarheit zu schaffen und Sanktionen zu vermeiden.
Ein paar Ratschläge am Ende für die von Bethel betreuten Personen:

Haltet die Kommunikation mit Euren Sozialarbeiter*innen aufrecht und versucht die Termine wahrzunehmen. Sozialarbeiter*innen begleiten Euch auch zu solchen Terminen.
Wenn Ihr die Angelegenheiten mit dem Jobcenter komplett ignorieren wollt und es zu einer 100%igen Sanktion kommen sollte kann es dazu kommen, dass der Verbleib in der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann.

