Ände­rungen der Grund­si­che­rung zum 01.07.2026 – Ein Versuch einer Erklärung durch einen Laien

Am 1. Juli wird das Bürger­geld durch eine neue Grund­si­che­rung abgelöst. Hier ein kurzer Überblick über die Folgen :

Sank­tionen werden härter. Bei einem Termin­ver­säumnis ohne Grund wird eine Kürzung von 10 % für die Dauer eines Monats verhängt.
Bei einer Weigerung zumutbare Arbeit, eine Ausbil­dung oder Einglie­de­rungs­maß­nahmen anzu­nehmen kann es zu einer Kürzung von 30 % für 3 Monate kommen.

Das ganze wird bei Wieder­ho­lungen weiter verschärft:
Bei wieder­holtem, grund­losen Ablehnen von „zumut­baren“ Arbeits­an­ge­boten droht die Strei­chung des Regel­satzes. Dies gilt ebenso für 3 Mal unent­schul­digtem Fehlen bei der Wahr­neh­mung von Terminen beim Jobcenter.

Entgegen einiger Aussagen im Internet werden die Kosten für Unter­kunft und Heizung bei einer Komplett­strei­chung nicht wegfallen. Die Miete wird dann direkt an den Vermieter über­wiesen um Obdach­lo­sig­keit zu vermeiden. Was Strom­kosten angeht habe ich noch keine Quelle gefunden, da sie aber vom Regelsatz beglichen werden soll, wird es da wohl zu Schwie­rig­keiten kommen.

Wie kann ich mich davor schützen ?

Es empfiehlt sich immer eine Begrün­dung für das Fehlen zu haben und diese auch nach­weisen zu können. (Krankheit, fehlende Kinder­be­treuung oder andere Terminbe). Eine Kommu­ni­ka­tion tele­fo­ni­scher oder schrift­li­cher wenn möglich vorher ist sehr empfehlenswert.

Ebenso Nachweise oder Gründe für das Nicht­an­treten einer Arbeit (Bewer­bungs­ge­spräch war erfolglos) sollten dem Jobcenter mitge­teilt werden.

Das Schlich­tungs­ver­fahren entfällt.

Beim Bürger­geld konnten mit einem Schlichter Sank­tionen abge­wendet werden. Diese Regelung wird es ab dem 1.7.26 nicht mehr geben.

Was gilt nun für die Bewohner von Freistatt ?

Da eine Aufnahme in der statio­nären Hilfe immer auch eine soziale bezie­hungs­weise psycho­lo­gi­sche Kompo­nente hat (z.B. Sucht), gibt es hierfür eine geson­derte Regelung:

Menschen, die aufgrund einer psychi­schen Erkran­kung Termine nicht wahr­nehmen können, sollen bei Versäum­nissen persön­lich (z.B per Telefon) angehört werden.

Dadurch soll die Rück­sicht­nahme auf solche Erkran­kungen gesichert werden. Hierbei empfiehlt sich als zum Beispiel stationär wohnender immer die Hilfe eines Sozi­al­ar­bei­ters in Anspruch zu nehmen.

In Einzel­fällen kann das Jobcenter eine ärztliche Unter­su­chung anordnen um Klarheit zu schaffen und Sank­tionen zu vermeiden.

Ein paar Ratschläge am Ende für die von Bethel betreuten Personen:

Haltet die Kommu­ni­ka­tion mit Euren Sozialarbeiter*innen aufrecht und versucht die Termine wahr­zu­nehmen. Sozialarbeiter*innen begleiten Euch auch zu solchen Terminen.

Wenn Ihr die Ange­le­gen­heiten mit dem Jobcenter komplett igno­rieren wollt und es zu einer 100%igen Sanktion kommen sollte kann es dazu kommen, dass der Verbleib in der Einrich­tung nicht mehr gewähr­leistet werden kann.