Corona-Impfung Niedersachsen 2021

Infor­ma­tionen zur Corona-Schutz­imp­fung in Niedersachsen

Nachdem der COVID-19-Impfstoff von BioNTech und Pfizer in der Euro­päi­schen Union zuge­lassen wurde, begann das Land Nieder­sachsen – wie auch andere Bundes­länder – am 27. Dezember 2020 mit der Corona-Schutz­imp­fung.

Bei Fragen rund um die Impfung, haben die Einwohner Nieder­sachsens die Möglich­keit, sich von montags bis samstags in der Zeit von acht bis 20 Uhr an die Hotline 0800 9988665 zu wenden. Momentan steht diese Hotline nur für allge­meine Fragen zur Impfung zur Verfügung, jedoch nicht für die Verein­ba­rung von Impfterminen.

Impf-Auftakt

Wie bereits eingangs erwähnt wurde am 27. Dezember des letzten Jahres unter anderem auch in Nieder­sachsen mit der Schutz­imp­fung begonnen. Die Reihen­folge dieser Impfungen richtet sich nach den spezi­ellen Risiken jedes Einzelnen. Insbe­son­dere das Alter, die Wohn­si­tua­tion, Vorer­kran­kungen oder beruf­liche Expo­si­tion währen hier zu erwähnen.

Die Schutz­imp­fungen starten zunächst in Alten- und Pfle­ge­heimen in Land­kreisen mit hohen Inzi­denzen, da dort die Gefahr mit dem Virus infiziert zu werden, besonders hoch ist. Die Termin­ver­ein­ba­rung erfolgt in diesen Heimen durch die Leitung in Absprache mit dem für die jeweilige Region zustän­digen Impf­zen­trum. Nachdem diese Menschen mit dem Impfstoff versorgt sind, werden alle anderen Personen, die der ersten Gruppe der Impf­be­rech­tigten angehören, über ihre Impfung infor­miert. Erst dann können die Personen, die 80 Jahre und älter sind, einen Impf­termin verein­baren. Jedoch steht noch nicht fest, wann genau das sein wird.

Wann Personen, die nicht zu diesen Gruppen gehören, einen Impf­termin verein­baren können, erfahren sie unter anderem auch auf der entspre­chenden Inter­net­seite des Landes Niedersachsen.

Die nieder­säch­si­sche Landes­re­gie­rung wird bei der Termin­ver­gabe durch die Firma majorel unter­stützt, welche die Hotline und die zukünf­tige Termin-Manage­ment-Plattform betreibt bzw. betreiben wird.

Weitere Infor­ma­tionen

Bei der Termin­ver­ein­ba­rung werden die persön­li­chen Daten der Personen erfasst. Dies erfolgt mit Hilfe einer struk­tu­rierten Abfrage der Impf­be­rech­ti­gung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorer­kran­kungen sowie ihres Berufs.

Wenn sich bei dieser Erfassung heraus­stellt, das die betref­fende Person zu einer der Gruppen gehört, die nach den Kriterien der Ständigen Impf­kom­mis­sion vorrangig gegen COVID-19 geimpft werden sollen, erfolgt eine Termin­ver­ein­ba­rung mit einem Impf­zen­trum. Personen, die nicht zu den genannten Gruppen gehören, können sich dann später erneut anmelden.

Jede Person muss zweimal geimpft werden. Erst- und Zweit­imp­fung müssen in einem fest­ge­legten Zeitraum von etwa drei bis vier Wochen erfolgen. Um sicher­zu­stellen, dass dieser Zeitraum einge­halten wird, erhält der "Impf-Empfänger" sofort einen Termin für die Folge­imp­fung. Eine schrift­liche Termin­be­stä­ti­gung erfolgt per eMail oder per Post, in welcher ein QR-Code mitge­sendet wird, der dann beim Impf­termin zusammen mit dem amtlichen Licht­bild­aus­weis vorgelegt werden muss.

Um einen effek­tiven Schutz zu gewähr­leisten ist es wichtig, dass beide Impf­ter­mine auch wahr­ge­nommen werden. Die zu Impfenden werden per SMS, eMail oder Post recht­zeitig an den zweiten Termin erinnert, um ein Nicht­er­scheinen zu vermeiden.

Wer noch weitere Infor­ma­tionen über die Corona-Schutz­imp­fung sucht, der findet diese unter anderem auch den Inter­net­seiten des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­riums, des Robert-Koch-Instituts, der Bundes­re­gie­rung und anderen.

 

Text: Stefan

Titelbild: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114687/Was-Menschen-zu-einer-Coronaimpfung-bewegen-koennte / Andreas Prott, stock.adobe.com

Bilder: siehe Quellenangaben