Nachdem der COVID-19-Impfstoff von BioNTech und Pfizer in der Europäischen Union zugelassen wurde, begann das Land Niedersachsen – wie auch andere Bundesländer – am 27. Dezember 2020 mit der Corona-Schutzimpfung.
Bei Fragen rund um die Impfung, haben die Einwohner Niedersachsens die Möglichkeit, sich von montags bis samstags in der Zeit von acht bis 20 Uhr an die Hotline 0800 9988665 zu wenden. Momentan steht diese Hotline nur für allgemeine Fragen zur Impfung zur Verfügung, jedoch nicht für die Vereinbarung von Impfterminen.
Impf-Auftakt
Wie bereits eingangs erwähnt wurde am 27. Dezember des letzten Jahres unter anderem auch in Niedersachsen mit der Schutzimpfung begonnen. Die Reihenfolge dieser Impfungen richtet sich nach den speziellen Risiken jedes Einzelnen. Insbesondere das Alter, die Wohnsituation, Vorerkrankungen oder berufliche Exposition währen hier zu erwähnen.
Die Schutzimpfungen starten zunächst in Alten- und Pflegeheimen in Landkreisen mit hohen Inzidenzen, da dort die Gefahr mit dem Virus infiziert zu werden, besonders hoch ist. Die Terminvereinbarung erfolgt in diesen Heimen durch die Leitung in Absprache mit dem für die jeweilige Region zuständigen Impfzentrum. Nachdem diese Menschen mit dem Impfstoff versorgt sind, werden alle anderen Personen, die der ersten Gruppe der Impfberechtigten angehören, über ihre Impfung informiert. Erst dann können die Personen, die 80 Jahre und älter sind, einen Impftermin vereinbaren. Jedoch steht noch nicht fest, wann genau das sein wird.
Wann Personen, die nicht zu diesen Gruppen gehören, einen Impftermin vereinbaren können, erfahren sie unter anderem auch auf der entsprechenden Internetseite des Landes Niedersachsen.
Die niedersächsische Landesregierung wird bei der Terminvergabe durch die Firma majorel unterstützt, welche die Hotline und die zukünftige Termin-Management-Plattform betreibt bzw. betreiben wird.
Weitere Informationen
Bei der Terminvereinbarung werden die persönlichen Daten der Personen erfasst. Dies erfolgt mit Hilfe einer strukturierten Abfrage der Impfberechtigung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorerkrankungen sowie ihres Berufs.
Wenn sich bei dieser Erfassung herausstellt, das die betreffende Person zu einer der Gruppen gehört, die nach den Kriterien der Ständigen Impfkommission vorrangig gegen COVID-19 geimpft werden sollen, erfolgt eine Terminvereinbarung mit einem Impfzentrum. Personen, die nicht zu den genannten Gruppen gehören, können sich dann später erneut anmelden.
Jede Person muss zweimal geimpft werden. Erst- und Zweitimpfung müssen in einem festgelegten Zeitraum von etwa drei bis vier Wochen erfolgen. Um sicherzustellen, dass dieser Zeitraum eingehalten wird, erhält der "Impf-Empfänger" sofort einen Termin für die Folgeimpfung. Eine schriftliche Terminbestätigung erfolgt per eMail oder per Post, in welcher ein QR-Code mitgesendet wird, der dann beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden muss.
Um einen effektiven Schutz zu gewährleisten ist es wichtig, dass beide Impftermine auch wahrgenommen werden. Die zu Impfenden werden per SMS, eMail oder Post rechtzeitig an den zweiten Termin erinnert, um ein Nichterscheinen zu vermeiden.
Wer noch weitere Informationen über die Corona-Schutzimpfung sucht, der findet diese unter anderem auch den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums, des Robert-Koch-Instituts, der Bundesregierung und anderen.
Text: Stefan
Titelbild: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114687/Was-Menschen-zu-einer-Coronaimpfung-bewegen-koennte / Andreas Prott, stock.adobe.com
Bilder: siehe Quellenangaben