Der Paritätische Wohlfahrtsverband beobachtet eine wachsende Lücke zwischen Bürgergeld-Leistungen und den Lebenshaltungskosten armer Menschen.
Wenn jetzt erneut eine „Nullrunde“ beim Bürgergeld für 2026 von unserer Bundesregierung beschlossen werden sollte, sieht der Paritätische eine weitere Verschlechterung der Existenzsicherung armer Menschen.
Im Koalitionsvertrag war noch eine geringfügige Erhöhung um 12,- Euro versprochen worden.
Die Inflationsrate für 2024 lag laut Statistischem Bundesamt bei +2,2% und für 2025 wird mit einer voraussichtlichen Inflationsrate von mindestens 2% gerechnet.
Der Bürgergeldsatz für Alleinstehende von 563,- Euro müsste also auf 587,- Euro angehoben werden, nur um diesen Kaufkraftverlust auszugleichen.
Nur zur Erinnerung: Die Diäten der Bundestagsabgeordneten stiegen im Juli 2025 um 5,4%, was statistisch gesehen genau der Steigerungsrate der allgemeinen Lohnentwicklung für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer entspricht.

Würden die Regelsätze zur Ermittlung des Bürgergeldes nicht „künstlich“ heruntergerechnet (durch fragwürdige Aufstellung von unrealistischen Vergleichsgruppen), dann müsste nach Berechnungen des Paritätische Wohlfahrtsverbands der Bürgergeldsatz für Alleinstehende schon 2024 mit einem Regelbedarf von 813,- Euro angesetzt werden.
Leider entscheiden über diese Regelsatz-Höhe aber nicht die Menschen, die das Bürgergeld beziehen (im Gegensatz zu den vom Bundestag festgesetzten Diäten der Bundestags-Abgeordneten).
(zum Facebook-Post des Paritätische Wohlfahrtsverbands)

Ergänzende Links
- Zum Facebook-Post des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
- Armutsforscher Butterwegge: „Deutschland im Krisenmodus?“
(Inforadio.de – RBB 24 … dieser Beitrag ist leider wohl immer noch aktuell.)


