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Neure­ge­lungen ab Neujahr 2016

Neuregelungen 2016
Neure­ge­lungen 2016

Zum Jahres­wechsel gibt es wieder verschie­dene Neure­ge­lungen zu beachten, von denen wir euch hier eine Auswahl der wich­ti­geren Ände­rungen zusam­men­ge­stellt haben:

Steu­er­zah­lern soll 2016 mehr Netto vom Brutto bleiben

Der Grund­frei­be­trag für Erwach­sene steigt in zwei Schritten von 8.354,- auf 8.652,- Euro.

Die grund­sätz­liche Einkom­men­steuer lässt sich mit dem BMF-Steu­er­rechner für verschie­dene Jahre ausrechnen. (Tipp: Für direkte Jahres-Vergleiche mit dem Link mehrere Brow­ser­fenster für jedes Jahr zum Berechnen öffnen)

Ände­rungen bei der Grundsicherung

Die neuen Leis­tungs­sätze ab 1. Januar 2016 (Hartz IV)
Allein­ste­hend oder Alleinerziehend 404,- Euro (+5 Euro, Regel­be­darfs­stufe 1)
Paare oder Bedarfsgemeinschaften 364,- Euro (+4 Euro, Regel­be­darfs­stufe 2)
Erwach­sene im Haushalt anderer 324,- Euro (+4 Euro, Regel­be­darfs­stufe 3)
Jugend­liche von 14 bis unter 18 Jahren 306,- Euro (+4 Euro, Regel­be­darfs­stufe 4)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 270,- Euro (+3 Euro, Regel­be­darfs­stufe 5)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 237,- Euro (+3 Euro, Regel­be­darfs­stufe 6)

(bei Allein­ste­henden ist das eine Erhöhung um 1,25 Prozent)

Mindest­lohn für weitere Branchen

Zum 1. Januar 2016 treten in einigen Branchen höhere Mindest­löhne in Kraft, zum Beispiel in der Abfall­wirt­schaft, für Dach­de­cker und Beschäf­tigte in der Aus- und Weiter­bil­dung. In Deutsch­land gilt seit 2015 grund­sätz­lich ein gesetz­li­cher Mindest­lohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.

Verbes­se­rungen für Familien

Das Kinder­geld steigt 2016 bei allen Stufen um jeweils 2: Auf 190,- Euro für das erste und zweite Kind, auf 196,- Euro für das dritte Kind und auf 221,- Euro für jedes weitere Kind.

Der steu­er­liche Kinder­frei­be­trag wird von 7.152,- Euro auf 7.248,- Euro erhöht.

Der Entlas­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hende wird angehoben und steigt 2016 von 1.608 Euro auf 1908 Euro im Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind gibt es wie bisher zusätz­lich 240,- Euro.

Der Kinder­zu­schlag für Gering­ver­diener wird zum Juli 2016 um 20 Euro auf bis zu 160,- Euro pro Monat steigen.

Wohn­geld­re­form 2016

Die Wohngeldreform bringt höhere Tabel­len­werte, erhöhte Miet­höchst­be­träge und neue Mieten­stufen. Ein Zwei­-Perso­nen­Haus­halt, der bisher durch­schnitt­lich 113 Euro Wohngeld monatlich erhielt, wird künftig etwa 186,- Euro monatlich erhalten.

Damit dürften viele Menschen nicht mehr auf die Grund­si­che­rung ange­wiesen sein.

Genauere Infor­ma­tionen als PDF-Broschüre erhaltet ihr auf der Inter­net­seite zur Wohngeldreform 2016 des Bundes­mi­nis­te­rium für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reak­tor­si­cher­heit (BMUB).

Beiträge für Gesetz­liche Krankenkassen

Der allge­meine Beitrags­satz für die Gesetz­li­chen Kran­ken­kassen beträgt 14,6 Prozent. Er ist gesetz­lich fest­ge­schrieben. Die Hälfte davon – 7,3 Prozent – trägt der Arbeit­nehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber.

Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkom­mens­ab­hän­gige Zusatz­bei­träge erheben. Der durch­schnitt­liche Zusatz­bei­trags­satz für 2016 ist auf 1,1 Prozent fest­ge­legt. Die Kassen können je nach Finanz­lage davon abweichen.