Zum Jahreswechsel gibt es wieder verschiedene Neuregelungen zu beachten, von denen wir euch hier eine Auswahl der wichtigeren Änderungen zusammengestellt haben:
Steuerzahlern soll 2016 mehr Netto vom Brutto bleiben
Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt in zwei Schritten von 8.354,- auf 8.652,- Euro.
Die grundsätzliche Einkommensteuer lässt sich mit dem BMF-Steuerrechner für verschiedene Jahre ausrechnen. (Tipp: Für direkte Jahres-Vergleiche mit dem Link mehrere Browserfenster für jedes Jahr zum Berechnen öffnen)
Änderungen bei der Grundsicherung
Alleinstehend oder Alleinerziehend | 404,- Euro | (+5 Euro, Regelbedarfsstufe 1) |
Paare oder Bedarfsgemeinschaften | 364,- Euro | (+4 Euro, Regelbedarfsstufe 2) |
Erwachsene im Haushalt anderer | 324,- Euro | (+4 Euro, Regelbedarfsstufe 3) |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 306,- Euro | (+4 Euro, Regelbedarfsstufe 4) |
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren | 270,- Euro | (+3 Euro, Regelbedarfsstufe 5) |
Kinder von 0 bis 6 Jahre | 237,- Euro | (+3 Euro, Regelbedarfsstufe 6) |
(bei Alleinstehenden ist das eine Erhöhung um 1,25 Prozent)
Mindestlohn für weitere Branchen
Zum 1. Januar 2016 treten in einigen Branchen höhere Mindestlöhne in Kraft, zum Beispiel in der Abfallwirtschaft, für Dachdecker und Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung. In Deutschland gilt seit 2015 grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.
Verbesserungen für Familien
Das Kindergeld steigt 2016 bei allen Stufen um jeweils 2: Auf 190,- Euro für das erste und zweite Kind, auf 196,- Euro für das dritte Kind und auf 221,- Euro für jedes weitere Kind.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird von 7.152,- Euro auf 7.248,- Euro erhöht.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird angehoben und steigt 2016 von 1.608 Euro auf 1908 Euro im Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind gibt es wie bisher zusätzlich 240,- Euro.
Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird zum Juli 2016 um 20 Euro auf bis zu 160,- Euro pro Monat steigen.
Wohngeldreform 2016
Die Wohngeldreform bringt höhere Tabellenwerte, erhöhte Miethöchstbeträge und neue Mietenstufen. Ein Zwei-PersonenHaushalt, der bisher durchschnittlich 113 Euro Wohngeld monatlich erhielt, wird künftig etwa 186,- Euro monatlich erhalten.
Damit dürften viele Menschen nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen sein.
Genauere Informationen als PDF-Broschüre erhaltet ihr auf der Internetseite zur Wohngeldreform 2016 des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
Beiträge für Gesetzliche Krankenkassen
Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent. Er ist gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon – 7,3 Prozent – trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber.
Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2016 ist auf 1,1 Prozent festgelegt. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.