In der Zukunft soll jeder Bürger und jede Bürgerin ein Bankkonto bei der Bank seiner Wahl eröffnen können. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Außerdem soll der Kontowechsel von einer Bank zur anderen deutlich erleichtert werden.
Das entsprechende Gesetz (Grundlage ist ein EU-Beschluss vom 15.04.2014) wurde am 15.10.2015 vom Bundesrat verabschiedet und muss bereits bis zum 01.08.2016 von allen Kreditinstituten umgesetzt werden. Ursprünglich war eine Umsetzung in nationales Recht zum 18.09.2016 geplant.
Damit ist die Praxis der „freiwilligen“ Selbstverpflichtung der Kreditinstitute nicht mehr anwendbar. Das bedeutet, dass die Kreditinstitute nun nicht mehr, wie bisher, ihre Kunden nach Bonität aussieben dürfen.
Was besagt die neue EU-Richtlinie zum Basiskonto 2016?
Die Richtlinie der EU fordert eindeutig die Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern (Artikel 15) und das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto mit grundlegenden Funktionen (Artikel 16). Das müssen ab 2016 die Mitgliedstaaten gesetzlich sicherstellen. Ein Girokonto ist Voraussetzung für nahezu jedes Alltagsgeschäft.
Alle Banken dürfen künftig Niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Auch Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sogenannte Geduldete), haben Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt.
Die Richtlinie der EU fordert eindeutig die Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern (Artikel 15) und das Recht auf Zugang zum Basiskonto mit grundlegenden Funktionen (Artikel 16). Das müssen ab 2016 die Mitgliedstaaten gesetzlich sicherstellen. Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Tatsächlich wurde dies bis heute fast nur von den Sparkassen umgesetzt.
Nun soll es also endgültig für jeden in der EU das Recht geben, bei der Bank seiner Wahl ein Konto zu eröffnen. Und das auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Das Konto wird die gleichen Basisfunktionen besitzen wie ein übliches Girokonto.
Dazu zählt vor allem die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar‑, Ein- und Auszahlungen.
Hierfür soll es einen leicht verständlichen und nachvollziehbaren Musterantrag mit Beispielen und Ankreuzfeldern geben.
Mit Stellung des Antrags auf Einrichtung eines Basiskontos kann man zugleich beantragen, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält also in der Regel kein Recht, Schulden zu machen – also auch keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten einen – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt.
Durch die Neuregelung soll der Kontoinhaber außerdem schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln und sich für eine kostengünstigere Alternative entscheiden können.
Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Bei grenzüberschreitenden Kontowechseln muss das bisherige das neue Finanzinstitut sowie den Kunden über alle Kontobewegungen informieren.
Damit Kontoinhaber wissen, was das Konto kostet, müssen die Banken sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren. Den besten Überblick für Verbraucher sollen künftig Vergleichs-Webseiten geben. Und: Gibt es einmal Streit mit dem Finanzinstitut um eine Finanzanlage, ein Darlehen oder ein Konto, hilft auch hier künftig die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Damit will die Bundesregierung dem Verbraucher schneller zu seinem Recht verhelfen. Gerichtliche Verfahren sind eher langwierig, teuer und mühsam, was viele bisher davon abhielt, ihr Beschwerderecht wahrzunehmen.
Wir werden die Umsetzung dieses Gesetzes verfolgen und euch auf dem Laufenden halten.
[sc name="tf-fusszeile" text="Text: Thomas | Bilder: Morguefile.com
(Veröffentlicht am 23. Mai 2016 — WordPress-Übertragung von Hari)