Am 31. Oktober 2017 jährt sich zum 500. Mal die Veröffentlichung der 95 Thesen, die Martin Luther – so sagt man – an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg schlug. Laut der Überlieferung soll Martin Luther, Mönch und Professor der Theologie, am Abend vor Allerheiligen 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen in lateinischer Sprache zu Ablass und Buße angeschlagen haben, um eine akademische Diskussion herbeizuführen.
Damit leitete er die Reformation und unbeabsichtigt letztendlich die Spaltung der Kirche ein. Im Kern bestritt er in den Thesen die Ansicht, dass eine Erlösung von der Sünde durch einen Ablass in Form einer Geldzahlung, wie damals üblich, möglich sei. Dies sei schon durch das Opfer Jesu Christi am Kreuz geschehen.
Martin Luther hatte seine Thesen in Briefform bereits mehreren geistlichen Würdenträgern und Bischöfen des Reiches zugesandt. Als die Bischöfe nicht reagierten, soll er die 95 Thesen an die Schlosskirche Wittenbergs angeschlagen haben.
Luther wollte die Kirche „reformieren“, das bedeutet zurückformen oder zurückgehen. Was die katholische Kirche in seiner Zeit praktizierte oder predigte war so in der Bibel oft nicht zu finden. Er wollte zu dem zurückkehren, was in der Bibel stand. „Zurück zu den Wurzeln“ könnte man sagen.
Ursprünglich seien die 95 Thesen wohl als Anregung zu einer Diskussion unter Gelehrten gedacht gewesen. Sie waren auf Latein verfasst. Zum Thema in großen Teilen der Bevölkerung seien sie erst etwas später geworden, als sie im Frühjahr 1518 ins Deutsche übersetzt wurden und die Menschen sie verstehen konnten.
Weil sich die mittelalterliche Kirche einer Reform verweigerte, kam es zu der von Luther zunächst nicht beabsichtigten Bildung der evangelischen Kirche. Seitdem unterscheiden wir zwischen katholischer und evangelischer Kirche.
Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen setzte ab 1667 – also 150 Jahre nach der Reformation – den 31. Oktober als Gedenktag fest. Nach den Reformationsjubiläen 1717 und 1817 setzte sich das Reformationsfest weiter durch. Der Gedenktag wird als Gelegenheit zur evangelischen Selbstbesinnung verstanden. Der Tag ist in Deutschland normalerweise nur in den östlichen Bundesländern arbeits- und schulfrei. In Niedersachsen wird allerdings schon seit ein paar Jahren immer wieder diskutiert, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einzuführen.Weil sich der 31. Oktober 1517 in diesem Jahr zum 500. Mal jährt, haben die Bundesländer beschlossen, den Reformationstag 2017 einmalig zu einem bundesweiten Feiertag zu erklären.