Header_BAG-W_Menschenrecht-Eigene-Wohnung_Corona_1140x280px

Corona-Krise – Erklärung der BAG Wohnungslosenhilfe

Die BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe fordert besonders auch in der Corona-Krise bezahl­baren Wohnraum für Alle zu erhalten und mehr davon zu schaffen:

Zwangs­räu­mungen von Wohnraum aussetzen, Kapa­zi­täten in Notun­ter­künften ausweiten, Ersatz­wohn­raum beschaffen!

Die Bundes­re­gie­rung fordert alle Bürge­rinnen und Bürger auf zu Hause zu bleiben, wann immer möglich, nur für Versor­gungs­gänge die Wohnung zu verlassen, gemein­schaft­liche Treffen abzusagen. (Bundes­re­gie­rung auf Facebook | Infor­ma­tionen des Robert-Koch-Instituts).

Die Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Wohnungs­lo­sen­hilfe (BAG W – auf Facebook) hat folgende Pres­se­er­klä­rung zum Thema Coro­na­krise veröffentlicht:

In einer solchen Situation halten wir es nicht für verant­wortbar, Zwangs­räu­mungen von Wohnraum vorzu­nehmen. Menschen dürfen in dieser Situation nicht aus ihren Wohnungen geräumt und in Notun­ter­künfte einge­wiesen werden, die schon jetzt über­for­dert sind und in denen eine Kontakt­re­du­zie­rung nicht möglich ist. Deshalb müssen Zwangs­räu­mungen ab sofort ausge­setzt werden“, erklärte Werena Rosenke, Geschäfts­füh­rerin der BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe.

Wera Rosenke sagte dazu: „Menschen, die ganz ohne Unter­kunft auf der Straße leben, die in Sammel- oder Gemein­schafts­un­ter­künften unter­ge­bracht sind, in prekären Mitwohn­ver­hält­nissen oder in sonstigen Dauer­pro­vi­so­rien leben, sind eine gesund­heit­lich hoch belastete Bevöl­ke­rungs­gruppe. Sie leiden häufiger als die Mehr­heits­be­völ­ke­rung unter Mehr­fa­ch­er­kran­kungen. Viele wohnungs­lose Menschen gehören also zur Risi­ko­gruppen, haben aber keine Chance soziale Kontakte zu redu­zieren und Schutz durch den Rückzug in die eigene Wohnung zu finden.“

Die BAG W schlägt folgende Sofort­maß­nahmen vor:

  • Sofortige Ausset­zung von Zwangs­räu­mungen aus Wohnraum
  • Kommunale Maßnahmen zur Beschaf­fung von Wohnraum, um besonders vulnerable Gruppen von Wohnungs­losen den Rückzug in Wohnungen zu ermöglichen
  • Öffnung von ordnungs­recht­li­chen Unter­künften oder Notun­ter­künften, d. h. Wohnungs­lose sollten auch tagsüber in den Unter­künften verbleiben, damit sie sich nicht in häufig stark frequen­tierten Wohnungs­lo­sen­ta­ges­stätten oder im öffent­li­chen Raum aufhalten müssen
  • Die Kommunen akqui­rieren zusätz­liche Räum­lich­keiten, bspw. geeignete Gewer­be­im­mo­bi­lien, um die Bele­gungs­dichte in Notun­ter­künften zu reduzieren
  • Einrich­tung zusätz­li­cher Tages­auf­ent­halte, um Ausweich­mög­lich­keiten zu schaffen und der oft drang­vollen Enge in solchen Einrich­tungen zu begegnen

Besonders ernst ist die Lage bei den nied­rig­schwel­ligen medi­zi­ni­schen Versor­gungs­an­ge­boten für wohnungs­lose Menschen. Diese Angebote behandeln Patienten ohne oder mit unge­klärtem Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz, Patienten, die im Regel­system, in nieder­ge­las­senen Arzt­praxen oft nicht gern gesehen werden. Ohne diese Angebote wären viele Wohnungs­lose gänzlich von der medi­zi­ni­schen Versor­gung abge­schnitten. Da die Finan­zie­rung dieser medi­zi­ni­schen Angebote in vielen Fällen nicht regelhaft gesichert ist, sind sie in hohem Maße auf ehren­amt­lich arbei­tende Ärzte und Pfle­ge­kräfte angewiesen.

Wir wissen nicht, wie viele der Ehren­amt­li­chen in dieser Krise weiter zu Verfügung stehen“, erklärte Rosenke. „Außerdem: Viele Ehren­amt­liche sind Ärzte und Pfle­ge­kräfte im Ruhestand, also Menschen, die aufgrund ihres Alters selbst zu einer durch das Coro­na­virus besonders gefähr­deten Perso­nen­gruppe gehören. Wohnungs­lose COVID-19-Patienten dürfen nicht von den Kliniken abge­wiesen werden.“

Rosenke: „Bei den vom Robert Koch Institut und der Bundes­re­gie­rung gefor­derten Anstren­gungen zur Redu­zie­rung von sozialen Kontakten und zu verstärkten hygie­ni­schen Maßnahmen mit dem Ziel der Vermei­dung von Infek­tionen im privaten, beruf­li­chen und öffent­li­chen Bereich dürfen die wohnungs­losen Menschen und die vielen haupt- und ehren­amt­li­chen Mitar­bei­tenden in den Hilfe­ein­rich­tungen nicht vergessen werden! Für die Träger und Einrich­tungen der Wohnungs­lo­sen­hilfe müssen bei Bedarf auch zusätz­liche Mittel von Kommunen, Ländern und Bund zur Verfügung stehen, um den kommenden Heraus­for­de­rungen gewachsen zu sein.“

Für Rück­fragen steht Werena Rosenke als Geschäfts­füh­rerin der BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe gerne zur Verfügung (Kontakt­daten – siehe Ende der Mittei­lung dort).