April April

Gesetz­liche Ratio­na­li­sie­rung von WC-Papier

Unser aktueller Alltag aufgrund der COVID-19-Pandemie ist für uns alle ungewohnt, und alles andere als nur angenehm. Jedoch, wie vieles im Leben, gibt es in dunkleren Zeiten auch Momente, die Vorteile bringen. Die Klima­be­las­tung hat sich spürbar verrin­gert – was auch damit zu tun hat, dass deutlich weniger Fahrzeuge und Betriebe Abgase produzieren.

Fast – wäre da nicht der Unter­grund. Bereits vergan­gene Woche beklagten etliche städ­ti­sche Entsor­gungs­be­triebe, dass die Kana­li­sa­tion zunehmend verstopft wird. Als Hinter­grund wird stark vermutet, dass viele Haushalte zu Alter­na­tiven greifen, wenn nach dem Gang auf's stille Örtchen das handels­üb­liche WC-Papier nicht mehr vorrätig ist. Durch den Ausbruch des Coro­na­virus begann das Phänomen des Hams­ter­kaufs. Neben Nudeln wird Toilet­ten­pa­pier deutlich mehr gekauft. Das Problem – viele Kunden stehen in Super­märkten und Drogerien häufig vor leeren Regalen. Die Situation zwingt einige zu Alter­na­tiven. Der Konsument entscheidet im Falle, dass ihm der eigene Vorrat ausgeht, dann zwischen Taschen­tü­chern, Küchen­rollen usw.

Der Gesetz­geber nahm die Klagen der Stadt­werke ernst, und reagierte. Per Länder­be­schluss wurde entschieden, dass mit Wirkung vom 1. April 2020 jedem Haushalt lediglich ein komplettes Paket Toilet­ten­pa­pier mit höchstens zehn einzelnen Rollen als Vorrat zur Verfügung zu stehen hat. Das Bundes­um­welt­mi­nis­te­rium hat weiter beschlossen, dass jeder Haushalt sich erst um Nachschub bemühen darf, wenn die Anzahl der Rollen erstmals die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen unterschreitet.

Im Klartext bedeutet dies: Ein Haushalt mit aktuell vier Personen darf sich das nächste Paket erst besorgen, wenn auch die viert­letzte Rolle ange­bro­chen ist. Diese Verord­nung gilt vorerst bis einschließ­lich 30. Juni 2020. Je nach Entwick­lung der aktuellen Krisen­si­tua­tion wird die Frist entspre­chend angepasst. Ordnungsamt und Polizei dürfen Kontrollen durch­führen. Wer mehr Toilet­ten­pa­pier als vorge­geben als Vorrat besitzt, riskiert ein Bußgeld. Die Strafe richtet sich dabei nach dem aktuellen Einkommen des Haushalts sowie nach der Höhe des Vorrats.

Das Umwelt­mi­nis­te­rium will mit der neuen Verord­nung  zum einen den städ­ti­schen Klär­werken entge­gen­kommen. Zum anderen soll ab heute verhin­dert werden, dass Bürger beim Einkauf vor leeren Regalen stehen. Mehrfach haben Regie­rungs­ver­ant­wort­liche betont, dass die Grund­ver­sor­gung während der Pandemie gewähr­leistet bleibt. Das Bundes­um­welt­mi­nis­te­rium schiebt damit einigen Hams­ter­käu­fern einen ersten Riegel vor, rück­sichtslos zu horten. Aktuelle Besitzer von mehr Toilet­ten­pa­pier sollten nun schnellst­mög­lichst ihren über­höhten Vorrat spenden oder beim Händler zurück­tau­schen – gegen Vorlage des Kassen­bons natürlich.

Text.: Hari