Unser aktueller Alltag aufgrund der COVID-19-Pandemie ist für uns alle ungewohnt, und alles andere als nur angenehm. Jedoch, wie vieles im Leben, gibt es in dunkleren Zeiten auch Momente, die Vorteile bringen. Die Klimabelastung hat sich spürbar verringert – was auch damit zu tun hat, dass deutlich weniger Fahrzeuge und Betriebe Abgase produzieren.
Fast – wäre da nicht der Untergrund. Bereits vergangene Woche beklagten etliche städtische Entsorgungsbetriebe, dass die Kanalisation zunehmend verstopft wird. Als Hintergrund wird stark vermutet, dass viele Haushalte zu Alternativen greifen, wenn nach dem Gang auf's stille Örtchen das handelsübliche WC-Papier nicht mehr vorrätig ist. Durch den Ausbruch des Coronavirus begann das Phänomen des Hamsterkaufs. Neben Nudeln wird Toilettenpapier deutlich mehr gekauft. Das Problem – viele Kunden stehen in Supermärkten und Drogerien häufig vor leeren Regalen. Die Situation zwingt einige zu Alternativen. Der Konsument entscheidet im Falle, dass ihm der eigene Vorrat ausgeht, dann zwischen Taschentüchern, Küchenrollen usw.
Der Gesetzgeber nahm die Klagen der Stadtwerke ernst, und reagierte. Per Länderbeschluss wurde entschieden, dass mit Wirkung vom 1. April 2020 jedem Haushalt lediglich ein komplettes Paket Toilettenpapier mit höchstens zehn einzelnen Rollen als Vorrat zur Verfügung zu stehen hat. Das Bundesumweltministerium hat weiter beschlossen, dass jeder Haushalt sich erst um Nachschub bemühen darf, wenn die Anzahl der Rollen erstmals die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen unterschreitet.
Im Klartext bedeutet dies: Ein Haushalt mit aktuell vier Personen darf sich das nächste Paket erst besorgen, wenn auch die viertletzte Rolle angebrochen ist. Diese Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 30. Juni 2020. Je nach Entwicklung der aktuellen Krisensituation wird die Frist entsprechend angepasst. Ordnungsamt und Polizei dürfen Kontrollen durchführen. Wer mehr Toilettenpapier als vorgegeben als Vorrat besitzt, riskiert ein Bußgeld. Die Strafe richtet sich dabei nach dem aktuellen Einkommen des Haushalts sowie nach der Höhe des Vorrats.
Das Umweltministerium will mit der neuen Verordnung zum einen den städtischen Klärwerken entgegenkommen. Zum anderen soll ab heute verhindert werden, dass Bürger beim Einkauf vor leeren Regalen stehen. Mehrfach haben Regierungsverantwortliche betont, dass die Grundversorgung während der Pandemie gewährleistet bleibt. Das Bundesumweltministerium schiebt damit einigen Hamsterkäufern einen ersten Riegel vor, rücksichtslos zu horten. Aktuelle Besitzer von mehr Toilettenpapier sollten nun schnellstmöglichst ihren überhöhten Vorrat spenden oder beim Händler zurücktauschen – gegen Vorlage des Kassenbons natürlich.
Text.: Hari