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Pres­se­mit­tei­lung zur Studie über
Diskri­mi­nie­rung am Wohnungsmarkt

Studie über Diskri­mi­nie­rung wohnungs­loser Menschen
am Wohnungs­markt beginnt am 15. April 2023

Wie werden obdach- und wohnungs­lose Menschen von Mitar­bei­tenden des deutschen Wohnungs­markts behandelt, wenn sie als wohnungs­lose Menschen um einen neuen Miet­ver­trag bemühen?

Arnd Liesen­dahl von der Bundes­ar­beits­ge­meinchaft Wohnungs­lo­sen­hilfe (BAG W) hat diese kritische Lebens­lage schon einmal aus eigener Erfahrung erlebt. Das ist auch ein Grund dafür, dass auch aus seiner Initia­tive heraus ab dem 15. April 2023 eine Studie zu dieser Thematik gestartet wird:

Diskri­mi­nie­rung wohnungs­losen Menschen am Wohnungsmarkt

Außer Liesen­dahl stellte sich am vergan­genen Montag Prof. Dr. Christoph Gille von der Hoch­schule in Düssel­dorf (HSD) den Fragen der Frei­stätter Online Zeitung zu der anste­henden Studie. Laut den Orga­ni­sa­toren soll die Befragung der Betrof­fenen größ­ten­teils virtuell erfolgen. Natürlich, da nicht jeder, der von Armut betroffen ist, über die entspre­chende Vernet­zung verfügt, werden auch persön­liche Erhe­bungen heran­ge­zogen. Noch kann nicht abge­schätzt werden, wie viele Aussagen benötigt werden, um zu einem reprä­sen­ta­tiven Resultat zu kommen.

Die Vertei­lung der entspre­chenden Fragen erfolgt ab dem 15. April, Antworten werden gesammelt bis voraus­sicht­lich September 2023. Vermut­lich am Jahres­ende sollen dann erste Auswer­tungen und Ergeb­nisse vorge­stellt und veröf­fent­licht werden.

Die Orga­ni­sa­toren erhoffen sich durch ihre Studie Verän­de­rungen auf dem Wohnungs­markt, sei es durch die Politik, oder – wenn es die Geset­zes­lage erlaube – dass Diskri­mi­nie­rung von benach­tei­ligten Menschen am Wohnungs­markt auch nach­haltig verfolgt werden sollte.

Klar wurde in der Unter­hal­tung aber auch, dass es jetzt bereits eine andere Struktur des Wohnungs­marktes brauche.

So stören sich Liesen­dahl und Prof. Dr. Gille an dem häufig verwen­deten Begriff „Wohn­fä­hig­keit“. Selbst gegenüber Menschen, die durch lange Wohnungs­lo­sig­keit den Erfah­rungs­wert der eigenen Wohnung ein wenig aus der Realität verloren haben, dürften mit solch einer Formu­lie­rung nicht unter Gene­ral­ver­dacht gestellt werden.

Alleine dieser Begriff diskri­mi­niere die Wohnungs­su­chenden, er gehöre einfach nicht in unseren Wort­schatz – besten­falls als Unwort des Jahres. Aber auf der recht­li­chen Seite stelle der Vermie­ter­markt eine große Heraus­for­de­rung dar. Was aber helfen könne, wäre bei der Vertei­lung von bezahl­barem Wohnraum eine ausge­wo­gene Quotenregelung.

Wir werden den enga­gierten Einsatz von Arnd Liesen­dahl, der BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe sowie allen frei­willig Betei­ligten weiter redak­tio­nell verfolgen und über die Entwick­lung der Studie und ihre Ergeb­nisse weiter berichten.