Studie über Diskriminierung wohnungsloser Menschen
am Wohnungsmarkt beginnt am 15. April 2023
Wie werden obdach- und wohnungslose Menschen von Mitarbeitenden des deutschen Wohnungsmarkts behandelt, wenn sie als wohnungslose Menschen um einen neuen Mietvertrag bemühen?
Arnd Liesendahl von der Bundesarbeitsgemeinchaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) hat diese kritische Lebenslage schon einmal aus eigener Erfahrung erlebt. Das ist auch ein Grund dafür, dass auch aus seiner Initiative heraus ab dem 15. April 2023 eine Studie zu dieser Thematik gestartet wird:
Diskriminierung wohnungslosen Menschen am Wohnungsmarkt
Außer Liesendahl stellte sich am vergangenen Montag Prof. Dr. Christoph Gille von der Hochschule in Düsseldorf (HSD) den Fragen der Freistätter Online Zeitung zu der anstehenden Studie. Laut den Organisatoren soll die Befragung der Betroffenen größtenteils virtuell erfolgen. Natürlich, da nicht jeder, der von Armut betroffen ist, über die entsprechende Vernetzung verfügt, werden auch persönliche Erhebungen herangezogen. Noch kann nicht abgeschätzt werden, wie viele Aussagen benötigt werden, um zu einem repräsentativen Resultat zu kommen.
Die Verteilung der entsprechenden Fragen erfolgt ab dem 15. April, Antworten werden gesammelt bis voraussichtlich September 2023. Vermutlich am Jahresende sollen dann erste Auswertungen und Ergebnisse vorgestellt und veröffentlicht werden.
Die Organisatoren erhoffen sich durch ihre Studie Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt, sei es durch die Politik, oder – wenn es die Gesetzeslage erlaube – dass Diskriminierung von benachteiligten Menschen am Wohnungsmarkt auch nachhaltig verfolgt werden sollte.
Klar wurde in der Unterhaltung aber auch, dass es jetzt bereits eine andere Struktur des Wohnungsmarktes brauche.
So stören sich Liesendahl und Prof. Dr. Gille an dem häufig verwendeten Begriff „Wohnfähigkeit“. Selbst gegenüber Menschen, die durch lange Wohnungslosigkeit den Erfahrungswert der eigenen Wohnung ein wenig aus der Realität verloren haben, dürften mit solch einer Formulierung nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
Alleine dieser Begriff diskriminiere die Wohnungssuchenden, er gehöre einfach nicht in unseren Wortschatz – bestenfalls als Unwort des Jahres. Aber auf der rechtlichen Seite stelle der Vermietermarkt eine große Herausforderung dar. Was aber helfen könne, wäre bei der Verteilung von bezahlbarem Wohnraum eine ausgewogene Quotenregelung.
Wir werden den engagierten Einsatz von Arnd Liesendahl, der BAG Wohnungslosenhilfe sowie allen freiwillig Beteiligten weiter redaktionell verfolgen und über die Entwicklung der Studie und ihre Ergebnisse weiter berichten.