Seit 10 Jahren gibt es in Bremen das Aktionsbündnis "Menschenrecht auf Wohnen". Die Mitglieder blickten bereits beim zweitägigen Seminar in Rothenburg an der Wümme auf die Dekade seit 2012 zurück. Doch keiner der Beteiligten möchte für das Durchhaltevermögen um keinen Preis unbedingt Glückwünsche erhalten. Schließlich sind die Ziele und Ambitionen, für die sich das Bündnis einbringt, akuter denn je.
Zu den Zielen für die nahe Zukunft gilt nach wie vor sich Gehör zu verschaffen. Selbstverständlich wird das 10jährige daher nicht im Stillen verbracht, denn seit Wochen werden Pläne in Kooperation mit Housing First geschmiedet. Das zeitliche Ziel ist der 9. September. An diesem Datum, zwei Tage vor dem eigentlichen Tag der wohnungslosen Menschen, wird es u.a. zu einem gemeinsamen "Achtsamkeitsgang zur Obdachlosigkeit" geben.
Bei der Sitzung am 4. Juli wurden vorbereitenden Planungen immer konkreter. Fakt ist, für den 9. September, einem Freitag, hat Housing First bereits seinen zweiten Tag des bundesweiten Aktionstages, der in allen Städten stattfindet, in denen derzeit Housing First praktiziert wird. Das Aktionsbündnis selbst wird aber selbst, neben der gemeinsamen Beteiligung mit Housing First, auch einiges offen in bremen austragen.
Bei weiteren Tagesordnungspunkten war wie so oft bezahlbarer Wohnraum ein Punkt – aber bei diesem Treffen in der Friedensgemeinde ging es auch um Nachhaltigkeit, Neubauten und Sanierungen nicht nur bezahlbar, sondern auch ökologisch sinnvoll zu gestalten. Die Bundesregierung plant für das kommende Jahr, nach diesem Prinzip etliche Neubauten nach diesem Prinzip zu gestalten.- Ältere Bauten sind des Öfteren schlecht saniert. Mit einer Sanierung könnten viele am Ziel mitwirken, bis zum Jahr 2030 di Co2-Emisiion um 50 % zu reduzieren.
Weiterhin wird nicht nur das Aktionsbündnis der 1. Januar 2024 beschäftigen. An diesem Tag sollen Mieten an einem dann Qualifizierten Mietspiegel angepasst werden. So hat es der Bundestag für Deutschland beschlossen; in Bremen gibt es Befürchtungen, dass durch diese Regelungen die Mieten im Bundesland wieder steiegern können. Wohl auch, weil für die Anwendung des Mietspiegels die durschnittlichen Mietpreise der zurückliegenden 6 jahre genommen werden sollen.
Fotos & Text.: Hari Januschke & Thomas Müller-Risse