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Bundes­re­gie­rung plant eine neue Wohnungslosenstatistik

Die Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Wohnungs­lo­sen­hilfe (BAG W) infor­miert diese Woche in einer Pres­se­mit­tei­lung über einen neuen Gesetz­ent­wurf, den das Bundes­ka­bi­nett zur Einfüh­rung einer Wohnungs­lo­sen­sta­tistik verab­schiedet hat.

Auch aus unserer Arbeit wissen wir, dass in Diskus­sionen immer wieder über die Anzahl wohnungs­loser und obdach­loser Menschen in Deutsch­land gestritten wird. Daher begrüßt auch unsere Redaktion diesen lange über­fäl­ligen Schritt der Bundes­re­gie­rung, der auch auf der letzten BAG-W-Bundes­ta­gung 2018 erneut gefordert wurde.

Wir sehen aber auch das gravie­rende Problem der lücken­haften Zählung durch die vorran­gige Zählung von wohnungs­losen Menschen, die in Einrich­tungen unter­ge­bracht sind. Hier sehen wir schon heute deut­li­chen Nach­bes­se­rungs­be­darf des künftigen Gesetzes.


PRESSEMITTEILUNG (der BAG W)

BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe begrüßt Einfüh­rung einer
Statistik zur Wohnungslosigkeit

Berlin, 25.09.2019. Die Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Wohnungs­lo­sen­hilfe (BAG W) begrüßt, dass die Bundes­re­gie­rung mit dem vorge­legten Gesetz­ent­wurf die gesetz­liche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Umfang und zur regio­nalen Vertei­lung der Wohnungs­lo­sig­keit in Deutsch­land schafft. 

Dieser Schritt entspricht der lang­jäh­rigen Forderung der BAG W nach Einfüh­rung einer bundes­weiten Wohnungs­lo­sen­be­richt­erstat­tung. Damit wird eine große Lücke in der Armuts­be­richt­erstat­tung des Bundes geschlossen, auch wenn noch in einigen Punkten Verbes­se­rungs­be­darf besteht.

Der Gesetz­ent­wurf sieht die Erfassung der am Stichtag 31. Januar eines jeden Jahres unter­ge­brachten wohnungs­losen Personen vor. 

Werena Rosenke, Geschäfts­füh­rerin der BAG W: „Neben der Stich­tags­er­he­bung der wohnungs­losen unter­ge­brachten Personen, sollte im Rahmen der im Gesetz vorge­se­henen Wohnungs­lo­sen­be­richt­erstat­tung unserer Meinung nach geprüft werden, ob nicht zusätz­lich zur Stich­tags­zahl eine Jahres­ge­samt­zahl ermittelt werden kann. Durch eine Jahres­ge­samt­zahl werden auch die Menschen erfasst, die vor dem Stichtag wohnungslos waren, es aber zum Stichtag nicht mehr sind und auch dieje­nigen, die erst nach dem Stichtag wohnungslos werden. Sie misst im Unter­schied zu einer Stich­tags­zahl die tatsäch­liche Zahl der von Wohnungs­lo­sig­keit im Verlauf eines Jahres betrof­fenen Menschen und bildet somit das gesell­schaft­liche Ausmaß des Problems besser ab.“

Mit der Stich­tags­er­he­bung der Zahl der Wohnungs­losen, die Leis­tungen zur Unter­brin­gung in Anspruch nehmen, wird eine erheb­liche Zahl wohnungs­loser Menschen nicht erfasst: dieje­nigen, die wohnungslos bei Freunden und Bekannten Unter­schlupf finden, die kurz­fristig in der Familie verbleiben oder die ganz ohne Unter­kunft auf der Straße leben. 

Werena Rosenke: „Wir begrüßen es, dass diese Einschrän­kung durch die im Gesetz vorge­se­hene Wohnungs­lo­sen­be­richt­erstat­tung ausge­gli­chen werden soll. Es wird zu beob­achten und zu bewerten sein, ob durch die zusätz­liche Bericht­erstat­tung eine deutliche Unte­r­er­fas­sung der Wohnungs­lo­sig­keit vermieden werden kann.“

Am 30. Juli 2019 hat die BAG Wohnungs­lo­sen­hilfe (BAG W) ihre bislang aktu­ellste Schätzung zur Zahl der wohnungs­losen Menschen in Deutsch­land vorgelegt. Die Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2017: Im Laufe des Jahres 2017 waren demnach ca. 650.000 Menschen (Jahres­ge­samt­zahl) in Deutsch­land ohne Wohnung, darunter 275.000 Menschen im Wohnungs­lo­sen­sektor und 375.000 wohnungs­lose aner­kannte Geflüchtete.

(Zitat Pres­se­mit­tei­lung der BAG W vom 25.09.2019. Für even­tu­elle Rück­fragen steht Werena Rosenke als Geschäfts­füh­rerin u. Pres­se­spre­cherin der BAG W gerne zur Verfügung.)


Berichte von bishe­rigen BAG-W-Bundestagungen