Titel Corona News Mai 2021

Ab Freitag endlich wieder mehr Freiheiten

Ab morgen, den 21. Mai 2021,  gelten in unserem Landkreis endlich wieder gelo­ckerte Corona-Regeln.

Endlich gibt es wieder mehr „Frei­heiten“ die Bundes­not­bremse wird dank sinkender Infek­ti­ons­zahlen aufge­hoben. Also was gilt ab morgen im Landkreis Diepholz?

Soviel kann ich schon einmal vorweg nehmen: Wir bekommen ein Stück „Lebens­qua­lität“ zurück. Vorbei ist die Zeit in der man sich noch nicht einmal in ein Stra­ßen­café setzen konnte, um bei schönem  Wetter einen oder zwei Kaffee und ein Stück Kuchen zu genießen. Denn dieses ist ab morgen – wenn auch nur in der "Außen­gas­tro­nomie" wieder möglich.  Doch es geht nicht nur um Kaffee und Kuchen. Also,  was ändert sich?

Aufhebung der Ausgans­sperre und gelo­ckerte Kontaktbeschränkungen“

Die verschärften Kontakt­be­schrän­kungen und die nächt­liche Ausgans­sperre werden aufge­hoben. Im Grundsatz gilt bis zu einer Inzidenz von 100, das sich ein Haushalt mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen kann. Personen die voll­ständig geimpft sind (die zweite Impfung muss 14 Tage zurück liegen) und genesene Personen und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Bus und Bahnverkehr“

Eine FFP2-Maske ist nicht mehr vorge­schrieben es reicht wieder eine einfache medi­zi­ni­sche Maske.

Sport­liche Aktivitäten“

Sowohl im Innen- als auch im Außen­be­reich ist die sport­liche Betä­ti­gung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Diese Regelung gilt alters­un­ab­hängig. Eine Test­pflicht besteht nur für die betreu­enden Personen.

Einzel­handel“

In Geschäften bis zu einer Verkaufs­fläche von 200 Quadrat­me­tern ist ein Einkauf nach Termin­ver­ein­ba­rung per „Click and Meet“. Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadrat­me­tern ist nur mit Nachweis eines negativen Corona-Tests, einer voll­stän­digen Impfung oder Genesung zulässig.

Tierparks und zoolo­gi­sche Gärten“

Hier gilt keine Test­pflicht aber die Parks und Gärten dürfen nur zu 50 Prozent ausge­lastet sein.

Beher­ber­gungs­be­triebe“

Sie dürfen wieder Öffnen. Jedoch nicht alle nicht voll­ständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei ihrer Anreise sowie mindes­tens zweimal pro Woche während ihres Aufent­halts einen negativen Test nachweisen.

Kultur und Freizeit“

Museen, Frei­licht­mu­seen, Ausstel­lungen, Galerien und ähnliche Einrich­tungen dürfen mit einem Hygie­ne­kon­zept sowie Maßnahmen, die die Zahl der Besucher und deren Aufent­halt zeitlich begrenzen und steuern, geöffnet werden. Es gilt eine Kapa­zi­täts­be­gren­zung von 50 Prozent. Der Besuch ist nur mit einem negativen Test­nach­weis oder Nachweis einer voll­stän­digen Impfung oder Genesung möglich.


Das sind also erst einmal die wich­tigsten Ände­rungen ab Morgen, Freitag dem 21. Mai 2021.

Ich wünsche allen Lesern frohe Pfingsten – und nun Raus aus den Zimmern und genießt eure neue Freiheiten!