Ab morgen, den 21. Mai 2021, gelten in unserem Landkreis endlich wieder gelockerte Corona-Regeln.
Endlich gibt es wieder mehr „Freiheiten“ die Bundesnotbremse wird dank sinkender Infektionszahlen aufgehoben. Also was gilt ab morgen im Landkreis Diepholz?
Soviel kann ich schon einmal vorweg nehmen: Wir bekommen ein Stück „Lebensqualität“ zurück. Vorbei ist die Zeit in der man sich noch nicht einmal in ein Straßencafé setzen konnte, um bei schönem Wetter einen oder zwei Kaffee und ein Stück Kuchen zu genießen. Denn dieses ist ab morgen – wenn auch nur in der "Außengastronomie" wieder möglich. Doch es geht nicht nur um Kaffee und Kuchen. Also, was ändert sich?
„Aufhebung der Ausganssperre und gelockerte Kontaktbeschränkungen“
Die verschärften Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausganssperre werden aufgehoben. Im Grundsatz gilt bis zu einer Inzidenz von 100, das sich ein Haushalt mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen kann. Personen die vollständig geimpft sind (die zweite Impfung muss 14 Tage zurück liegen) und genesene Personen und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
„Bus und Bahnverkehr“
Eine FFP2-Maske ist nicht mehr vorgeschrieben es reicht wieder eine einfache medizinische Maske.
„Sportliche Aktivitäten“
Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ist die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Diese Regelung gilt altersunabhängig. Eine Testpflicht besteht nur für die betreuenden Personen.
„Einzelhandel“
In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern ist ein Einkauf nach Terminvereinbarung per „Click and Meet“. Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern ist nur mit Nachweis eines negativen Corona-Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.
„Tierparks und zoologische Gärten“
Hier gilt keine Testpflicht aber die Parks und Gärten dürfen nur zu 50 Prozent ausgelastet sein.
„Beherbergungsbetriebe“
Sie dürfen wieder Öffnen. Jedoch nicht alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei ihrer Anreise sowie mindestens zweimal pro Woche während ihres Aufenthalts einen negativen Test nachweisen.
„Kultur und Freizeit“
Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen dürfen mit einem Hygienekonzept sowie Maßnahmen, die die Zahl der Besucher und deren Aufenthalt zeitlich begrenzen und steuern, geöffnet werden. Es gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent. Der Besuch ist nur mit einem negativen Testnachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich.
Das sind also erst einmal die wichtigsten Änderungen ab Morgen, Freitag dem 21. Mai 2021.
Ich wünsche allen Lesern frohe Pfingsten – und nun Raus aus den Zimmern und genießt eure neue Freiheiten!