…des Bremer Aktionsbündnisses Menschenrecht auf Wohnen
In Bremen leben rund 500 Menschen obdachlos auf der Straße und Tausende in ungesicherten Wohnverhältnissen – das heißt ohne eigenen Mietvertrag. Die Dunkelziffer fürfte noch weit höher liegen. Das Recht dieser Bremerinnen und Bremer auf Wohnung wird von Stadt und Land Bremen oft missachtet und nicht eingelöst – obwohl Senat, Bürgerschaft und Behörden eine Verpflichtung und einen Handlungsauftrag haben.
"Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruches zu fördern." (Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Artikel 14)
Für die Überwindung der Obdachlosigkeit in Bremen ist dringend notwendig;
- Recht und Anspruch auf Wohnung für alle in Obdachlosigkeit
- Stärkung des Projektes "Housing First" und weiterer Projekte, die allen in Obdachlosigkeit lebenden Menschen eine Wohnung mit eigenen Mietvertrag gewährleisten
- Bereitstellen von Wohnungen die den Mindestansprüchen entsprechen – mit einem eigenen Mietvertrag
- Einrichtung einer "tentralen Ombudsstelle für den Schutz der Menschenrechte Obdachloser"
- die Wahrnehmung und Reflexion der Lebenswelt Obdachloser und damit verbunden auch das Verständnis für diese
- Entkriminalisierung der Lebensbedingungen der Obdachlosigkeit
- Vorlage des Plans und der Strategie, wie die europäische und nationale Verpflichtung "die Obdachlosigkeit bie spätestens 2030 zu beseitigen", in Bremen eingelöst wird
Die Zeit drängt. Deshalb legen wir hier ein Sieben-Punkte-Sofortprogramm vor:
1. Warme und sichere Tages- und Nachtaufenthalte, in die Obdachlose während des Winters freizugänglich einkehren können – aber auch zu allen anderen Jahreszeiten. Für obdachlose Mädchen und Frauen braucht es eigene, sichere Einkehrmöglichkeiten
2. Akzeptanzräume, Aufenthaltsplätze, an denen Obdachlose sich treffen können
3. Einrichtung von begleiteten Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten
4. Küchen sowie Waschmaschinenecenter, in denen Obdachlose selber Mahlzeiten zubereiten und waschen können
5. Einrichtung eines ServiceBüros, in dem Obdachlose Dokumente und Geld aufbewahren, telefonieren, Mails schreiben und empfangen, ärztliche und behördliche Termine vereinbaren, Bettelkleingeld wechseln und Geld überweisen können
6. Gewährleistung des Menschenrechtes auf freizugängliches Trinkwasser und Sanitärversorgung
7. Aktives Zugehen auf Obdachlose durch zusätzliche Streetworker, die den Obdachlosen koordiniert. Zugang zu den Fachstellen wie das Amt für Soziale Dienste, die Zentrale Fachstelle Wohnen, das BürgerServiceCenter sowie das Jobcenter verschaffen. Außerdem braucht es aufsuchende Hilfe durch Menschen, die medizinische Versorgung und psychosoziale Hilfen anbieten
Bremen, 21. Februar 2023