titelbild-2

Presse-Erklärung der Diakonie Bremen und…

…des Bremer Akti­ons­bünd­nisses Menschen­recht auf Wohnen

In Bremen leben rund 500 Menschen obdachlos auf der Straße und Tausende in unge­si­cherten Wohn­ver­hält­nissen – das heißt ohne eigenen Miet­ver­trag. Die Dunkel­ziffer fürfte noch weit höher liegen. Das Recht dieser Breme­rinnen und Bremer auf Wohnung wird von Stadt und Land Bremen oft miss­achtet und nicht eingelöst – obwohl Senat, Bürger­schaft und Behörden eine Verpflich­tung und einen Hand­lungs­auf­trag haben.

"Jeder Bewohner der Freien Hanse­stadt Bremen hat Anspruch auf eine ange­mes­sene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirk­li­chung dieses Anspru­ches zu fördern." (Landes­ver­fas­sung der Freien Hanse­stadt Bremen, Artikel 14)

Für die Über­win­dung der Obdach­lo­sig­keit in Bremen ist dringend notwendig;

  • Recht und Anspruch auf Wohnung für alle in Obdachlosigkeit
  • Stärkung des Projektes "Housing First" und weiterer Projekte, die allen in Obdach­lo­sig­keit lebenden Menschen eine Wohnung mit eigenen Miet­ver­trag gewährleisten
  • Bereit­stellen von Wohnungen die den Mindest­an­sprü­chen entspre­chen – mit einem eigenen Mietvertrag
  • Einrich­tung einer "tentralen Ombuds­stelle für den Schutz der Menschen­rechte Obdachloser"
  • die Wahr­neh­mung und Reflexion der Lebens­welt Obdach­loser und damit verbunden auch das Verständnis für diese
  • Entkri­mi­na­li­sie­rung der Lebens­be­din­gungen der Obdachlosigkeit
  • Vorlage des Plans und der Strategie, wie die euro­päi­sche und nationale Verpflich­tung "die Obdach­lo­sig­keit bie spätes­tens 2030 zu besei­tigen", in Bremen eingelöst wird

Die Zeit drängt. Deshalb legen wir hier ein Sieben-Punkte-Sofort­pro­gramm vor:

1. Warme und sichere Tages- und Nacht­auf­ent­halte, in die Obdach­lose während des Winters frei­zu­gäng­lich einkehren können – aber auch zu allen anderen Jahres­zeiten. Für obdach­lose Mädchen und Frauen braucht es eigene, sichere Einkehrmöglichkeiten

2. Akzep­tanz­räume, Aufent­halts­plätze, an denen Obdach­lose sich treffen können

3. Einrich­tung von beglei­teten Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten

4. Küchen sowie Wasch­ma­schi­ne­n­e­center, in denen Obdach­lose selber Mahl­zeiten zube­reiten und waschen können

5. Einrich­tung eines Service­Büros, in dem Obdach­lose Dokumente und Geld aufbe­wahren, tele­fo­nieren, Mails schreiben und empfangen, ärztliche und behörd­liche Termine verein­baren, Bettel­klein­geld wechseln und Geld über­weisen können

6. Gewähr­leis­tung des Menschen­rechtes auf frei­zu­gäng­li­ches Trink­wasser und Sanitärversorgung

7. Aktives Zugehen auf Obdach­lose durch zusätz­liche Street­worker, die den Obdach­losen koor­di­niert. Zugang zu den Fach­stellen wie das Amt für Soziale Dienste, die Zentrale Fach­stelle Wohnen, das Bürger­Ser­vice­Center sowie das Jobcenter verschaffen. Außerdem braucht es aufsu­chende Hilfe durch Menschen, die medi­zi­ni­sche Versor­gung und psycho­so­ziale Hilfen anbieten

Bremen, 21. Februar 2023