Die Lebenssituations-Studie
Berlin: LIGA Berlin und die Alice Salomon Hochschule (ASH) haben am 12.06.2024 eine Tagung in der Bundeshauptstadt veranstaltet, um ihre neue Studie „Die Lebenssituation wohnungsloser Menschen in Berliner ASOG-Unterkünften“ vorzustellen, die in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) entstanden ist.
„ASOG“ steht für das Berliner Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, ein Teilbereich des Polizei- und Ordnungsrechts. Als „Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin“ regelt es auch die Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbegehrenden und Obdachlosen in Berlin.
Die Studie erstellten 16 Studierende des Masterstudiengangs Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik der ASH Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Susanne Gerull, die dazu auch Interviews von insgesamt 23 Menschen aus Berliner Wohnheimen auswerteten.
Unsere Redaktion hat die Präsentation der Studie ausgewertet und etwas gekürzt zusammengefasst. (Die Präsentation als PDF-Datei findet ihr hier auf Prof. Gerulls Webseite)
Interviewte Menschen
Die Gruppe der interviewten Menschen bestand aus drei Jugendlichen (aus drei verschiedenen Familien), einem Paar und in der Mehrzahl aus allein lebenden Menschen: 9 Frauen, 13 Männer und einer non-binären Person. Der Altersbereich war von 14 bis 74 Jahren, die Erfahrungen mit Wohnungslosigkeit dauerten individuell von zwei Monaten bis zu 53 Jahren.
Von den ASOG-Unterkünften wurden 7 gewerblich geführt und 9 von verschiedenen frei-gemeinnützigen Trägern. Die Ausstattung wurde überwiegend als eng bis zweckmäßig und karg eingerichtet – bzw. oft auch als reparaturbedürftig – beschrieben.
Die Unterkünfte
Mehrheitlich wurden gemeinschaftlich genutzte Bereiche (Küche und Sanitärbereich) als hygienisch unzureichend bemängelt, teils sehr drastisch geschildert. Daneben wurde auch eine fehlende Privatsphäre sehr oft angesprochen.
Die Umgebung und Infrastruktur rund um die Unterkünfte wurde generell eher positiv bewertet. Die Einhaltung von Hausregeln war immer wieder problematisch, besonders bei fehlenden Kontrollen.
Beim Zusammenleben gab es oft wenig Kontakt der Bewohnenden untereinander, aggressives Verhalten und psychisch stark belastete Mitbewohnende traten immer wieder auf. Es gab aber auch Berichte von gegenseitiger Unterstützung im Haus
Was gibt es an Unterstützung?
Das Personal der Unterkünfte wurde nicht immer als hilfreich beschrieben, auch Sozialarbeitende bekamen teils schlechte Bewertungen. Freizeitangebote waren eher selten, wurden aber auch wenig vermisst und sind offenbar eher in Wohnheimen für Jugendliche üblich.
Der Bedarf an Sozialarbeitenden wurde oft als mangelhaft beschrieben, obwohl sie in Konfliktsituationen als sehr unterstützend beschrieben wurden – wenn sie denn ansprechbar waren. Und Unterstützung zur Überwindung der Wohnungslosigkeit kam offenbar nur vereinzelt vor.
In der ASOG-Einrichtung für Familien wurde von einer angestellten Erzieherin berichtet. In einigen Wohnheimen wurde mit Pflegediensten kooperiert und es gab teilweise Angebot von Tafeln. In einem Wohnheim wurde 1x monatlich eine hausärztliche Sprechstunde angeboten und einige Interviewte wurden von externen Sozialarbeitenden unterstützt.
Die Minderjährigen Jugendlichen wohnten teils schon seit Jahren mit ihren Familien im Wohnheim und das lange Warten auf andere Lebensbedingungen kostet dabei Kraft, auch weil von freundschaftlichen Beziehungen im Wohnheim nicht berichtet wurde.
Eigene Haustiere sind in der Regel verboten, zwei der interviewten Menschen konnten mit ihren Tieren unterkommen, die teilweise ihren kompletten Tagesablauf bestimmen. Die Regeln dazu fanden beide angemessen bzw. okay.
Ergebnisse der Analyse der Interviews
Wohnbedingungen und Mindeststandards
Formal wurden gewisse Mindeststandards meist eingehalten, menschenwürdiges Wohnen wurde aber oft durch unzumutbare sanitäre Einrichtungen erschwert.
Fehlende Privatsphäre wurde durchgängig bemängelt, was besonders für Familien, Frauen, queere Personen und andere Menschen mit besonderem Schutzbedürfnis oft als unvertretbar empfunden wurde.
Um diesen Satz der Studie: „Das Leiden unter diesen Wohnbedingungen steigt mit der zunehmenden Dauer der Unterbringung“ zu verstehen, muss frau/man/mensch wohl schon selbst erlebt haben, was es bedeutet, einige Zeit in einer Massenunterkunft leben zu müssen.
Miteinander in Unterkünften
Bei den interviewten Menschen war oft ein Wunsch nach mehr Miteinander erkennbar, es wurde aber auch generelle Ablehnung privater Kontakte innerhalb der Wohnheime geäußert.
Ein Grund dafür dürften Erlebnisse von unkalkulierbarem aggressivem Verhalten, mehr oder weniger heftigen Streitereien bis hin zu Notarzt- und Polizeieinsätzen sein – das kann bei vielen Menschen zuletzt zu Rückzug, Unsicherheit und Konfliktvermeidung als persönliche Überlebens-Strategie führen.
Das Zitat der Studie: „Nur wer ausreichende Ressourcen besitzt, Kontakte aufzubauen und zu
pflegen, kann Spielräume schaffen und den Alltag gelingender gestalten.“ dürfte vielen benachteiligten Menschen „aus der Seele sprechen“. 🤔
Wenn dann in Konfliktfällen in der Unterkunft keine Unterstützung vom Personal zu erwarten ist, oder dessen Auftreten als Macht- und Kontrollinstanz unberechenbar erscheint, bleiben ihnen dann Rückzug und Konfliktvermeidung oft als einziger Ausweg – ein Abdrängen in eine „Opferrolle“, die sich „normale“ Bürgerinnen oder Bürger nicht so leicht gefallen lassen müssen. 🤔
Bedürfnisse besonderer Zielgruppen
Die Studie macht zuletzt auch deutlich, dass es besondere Zielgruppen unter obdach- bzw. wohnungslosen Menschen gibt, die ihre speziellen Bedürfnisse habe:
- Minderjährige und Familien
- besonders auch als Flüchtlinge - Frauen und queere Personen
- fehlende Schutzkonzepte - Süchtige oder konsumierende Personen
- oft fehlende Beratungsangebote - Psychisch belastete oder psychisch kranke Menschen
- in ASOG-Unterkünften fehlen fast immer bedarfsgerechte Hilfen - Haustier-Besitzende
- ein „Leben auf der Straße“ wird einer Abgabe der Haustiere vorgezogen
Ein neues Konzept muss her:
Langzeitwohnen statt Gefahrenabwehr
- ASOG-Unterkünfte dürfen keine Dauerlösung mehr sein!
- „organisiertes Nichtwissen“ über unzumutbare ASOG-Unterkünfte
- das darf nicht weiter geduldet werden als „Status quo“! - Rechtsansprüche auf Hilfen nach 67 ff. SGB XII
- müssen leichter einklagbar werden! - Geduldet unzumutbare Unterkünfte als „Gelddruckmaschinen“
- das muss abgestellt werden!
- Kontrollen müssen ausgeweitet werden – sie sind bisher oft mangelhaft!
Konsequenzen für obdach-/wohnungslose Menschen
Fazit der Interviews: Die meisten Menschen in ASOG-Unterkünften haben sich mit ihrer Situation arrangiert, da sie aktuell auch keine wirklichen Perspektiven für reale Verbesserungen ihrer Lage sehen.
- fremdbestimmtes Leben wird resigniert ertragen und gleichgültig hingenommen
- eigene Unzufriedenheit mit der Unterstützung anderer Bewohner:innen ausgleichen
- Stigmatisierung der Gesellschaft?
- durch Aufbau eines eigenen Netzwerks innerhalb der Unterkunft abwehren - Menschen mit schlechten Erfahrungen ziehen oft ein „Leben auf der Straße“ vor
- Gefahr von jahrelangen Drehtüreffekten - Sozialämter: Restriktive Umsetzung von Ansprüchen auf ASOG-Unterbringung
- wegen explodierenden Tagessätzen der Unterkünfte
Forderungen an die Senatsverwaltung Berlin
Mit den dargestellten Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der Forschungsgruppe – aber auch als konkrete Forderungen der Teilnehmenden der Studie – ergeben sich eine ganze Reihe von sinnvollen Forderungen an die Senatsverwaltung Berlin (SenASGIVA).
[… hier möchte unsere Online-Redaktion auch noch einmal an das Versprechen unserer Bundesregierung erinnern, jede Form von Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. 🤔]
Kurzfristig umzusetzende Punkte
Es erscheint dringend erforderlich, die Mindeststandards für Unterkünfte und Wohnheime – also auch für alle ASOG-Unterkünfte! – zu aktualisieren bzw. zu erweitern:
- Einzelzimmer als Regelfall für Alleinstehende
- zur Verfügungstellung von Internetzugang und Endgeräten
- verbindliche und einheitliche Besuchsregelungen
- Mitspracherechte für alle Bewohner:innen
- verpflichtendes Unterstützungsangebot durch Fachkräfte
(mindestens 1:50 untergebrachte Haushalte) - Einhaltung des noch zu entwickelnden Schutzkonzeptes
Dabei mahnt die Forschungsgruppe in Übereinstimmung mit den interviewten Menschen an, sämtliche menschenrechtliche Standards zu beachten (siehe Claudia Engelmann, Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten, 2022).
An die SenASGIVA und die Bezirke gibt es noch konkretere Forderungen:
- Entwicklung und Planung einer unabhängigen Beschwerdestelle
für akut wohnungslose Menschen - Einführung mindestens vierteljährlich zu führender Perspektiv-Gespräche der
zuständigen Sozialen Wohnhilfen mit den von ihnen nach ASOG Untergebrachten - Entwicklung eines Schutzkonzepts für besonders vulnerable Gruppen
- Entwicklung (beiderseitig) verbindlicher Prozessbeschreibungen
- an den Schnittstellen zur Jugendhilfe, zur Eingliederungshilfe
- und zu den Anti-Gewaltprojekten - regelmäßige unangemeldete Kontrollen der Unterkünfte (mindestens aber jährlich)
- bei Verstößen Nachprüfung mit Androhung eines Lizenz-Entzuges
- Transparenz bei der Preisgestaltung, Schaffung einheitlicher Berechnungsgrundlagen
- und ggf. Deckelung der Tagessätze - Einführung von Freihalteregeln
Mittelfristig umzusetzende Punkte
- Schaffung bzw. Ausbau von zielgruppenspezifischen Angeboten
- z. Bsp. für Frauen, LGBTQI*, Menschen mit Haustieren
- für psychisch belastete Personen und andere benachteiligte Gruppen - Größenbegrenzung der Wohnheime (z. Bsp. auf maximal 100 Zimmer)
- Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf maximal 3 Monate
(als Zeitraum für die Suche/Vermittlung einer eigenen Wohnung) - Deckelung der Eigenbeteiligung
- Angemessene Ermöglichung gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe
- Niedrigschwellige Angebote und finanzielle Förderung selbstorganisierter
Aktivitäten der in Unterkünften lebenden Menschen
„Größer gedacht …“
Was muss sich langfristig ändern?
- Umstrukturierung des Hilfesystems für akut wohnungslose Menschen
(inklusive Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII,
vgl. AG 67er-Hilfen bei der 7. Strategiekonferenz) - Schließung der Lücke zwischen Gefahrenabwehr (ASOG)
und 67er-Hilfen (SGB XII) durch mehr Angebotsvielfalt
(und angemessene Finanzierung von …)
- z. Bsp. Wagenplätzen, Beheimatungsangeboten,
- WGs für spezifische Zielgruppen
- selbstorganisierte Wohnformen - Für die dann nur noch kurzfristige ASOG-Unterbringung müssen
ausschließlich Unterkünfte mit angemessenen Wohneinheiten
inklusive eigenem Sanitärbereich und Küchenzeile geschaffen werden
(vgl. BAG W 2013 zit. n. MAGS 2022: 15)
Zusätzliche Forderungen:
„Was fehlt noch?“
- Vorrang für jede Art von Wohnungserhalt bei Wohnungsnotfällen!
- Sicherstellung der Verhinderung von Wohnungsverlusten aufgrund von
Mietschulden nach den gesetzlichen Vorgaben (Soll-Vorschriften SGB II und XII) - Schaffung eines Programms zur Wohnungsversorgung wohnungsloser und
anderer sozial benachteiligter Menschen, z. Bsp. (vgl. MAGS 2019: 107 ff.) - Kommunale Belegungsrechte sichern, z. Bsp. im Rahmen von Baugenehmigungen
- Übernahme von Garantieleistungen
- Einflussnahme auf die Vergabepraxis im kommunalen Wohnungsbestand
Für detailliertere Informationen und Quellenangaben möchten wir hier noch auf die Präsentation der Ergebnisse der Studie auf Prof. Gerulls Homepage verweisen:



